Der neue rechtliche Rahmen zum Gewässerschutz (AwSV 2017, TRsW 792 als Technisches Regelwerk aus 2018) haben bundeseinheitliche Reglungen auch für den landwirtschaftlichen Bereich formuliert und die alten, länderspezifischen JGS-Regelungen abgelöst. Damit sind umfangreiche Prüfpflichten eingeführt worden und eine Pflicht für Leckageerkennungen unter Ställen, wenn eine maximale Stauhöhe von 75 cm (100 cm bei Fließmistsystemen in der Rinderhaltung) überschritten wird.
Wie können geeignete bauliche Leckageerkennungen aussehen?
Was ist in der landwirtschaftlichen Baupraxis zu beachten?
Der Baubrater der Landwirtschaftskammer Hubertus Lappé kann geeignete Maßnahmen beschreiben und auch über erste Bau-Erfahrungen berichten.
Grundsätzliche Informationen zu den Baulehrschautagen sind auf der Homepage der Baulehrschau zu finden: http://www.landwirtschaftskammer.de/landwirtschaft/technik/baulehrschau/index.htm