Landwirte tragen die Hauptlast der Ammoniakreduktion
(BFL). Deutschland muß seinen Ammoniakausstoß bis zum Jahr 2030 (auf Basis der Emissionen von 2005) um 29 Prozent vermindern. Diesen Kompromiss haben EU-Parlament, Kommission und Ministerrat im Rahmen der Novellierung der Richtlinie über nationale Emissionshöchstmengen für bestimmte Luftschadstoffe (NEC-Richtlinie) vereinbart.
Demnach wurde für Deutschland im Vergleich zu anderen Mitgliedsstaaten mit 29% das höchste Ammoniakminderungsziel festgelegt, während für Frankreich das Ammoniakeinsparziel 13%, für Großbritannien 16% und für Lettland nur 1% beträgt. Für Österreich konnte es sogar von 18% auf 12% gesenkt werden. Im Mittel beläuft sich der Wert in der EU auf 18 %.
Neben Ammoniak wurden aber auch weitere spezifische Kürzungen für jedes der 28 EU-Länder festgelegt. So wurden weitere Vorgaben für Schwefeldioxid, Stickoxide, flüchtige organische Verbindungen und Feinstaub beschlossen.
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