Aktuelle Nachrichten
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Die aktuellen BFL-News
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(BMEL). Um die Nachhaltigkeit der europäischen Tierhaltung weiterzuentwickeln und Europa als weltweit wettbewerbsfähigen Tierproduktionsstandort zu erhalten, müssen Ökonomie, Ökologie, Verbraucherakzeptanz und Ressourceneffizienz gut aufeinander abgestimmt sein. Am 22. August 2017 wurden in der BLE in Bonn 14 Förderbescheide an deutsche Forscher übergeben, die gemeinsam mit europäischen Projektpartnern an diesem Nachhaltigkeitsziel arbeiten.
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Bundesverwaltungsgericht kippt Urteil des OVG Lüneburg
(BFL). Ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Lüneburg, dass eine erteilte Baugenehmigung zum Neubau eines Ferkelaufzuchtstalles für 1 920 Ferkel, drei Futtermittelsilos und eines Güllebehälters für rechtswidrig erachtete, weil Immissionswerte unter strenger Anwendung der Geruchsimmissionsrichtlinie (GIRL) herangezogen wurde, hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) nun aufgehoben.
In seiner Urteilsbegründung hatte das OVG ausgeführt, das jedes neue Bauvorhaben daraufhin überprüft werden muss, ob es mit den geltenden Vorschriften in Einklang stehe, und zwar unabhängig davon, ob sich die vorhandene Situation "zum Schlechten" verändere oder - wie in diesem Fall - sogar leicht verbesserte.
Dem Urteil widersprach das BVerwG und begründete dies damit, dass OVG-Urteil verletze Bundesrecht. Zur Entscheidung in der Sache bedarf es weiterer tatsächlicher Feststellungen. Das OVG hat sein Urteil auf eine übermäßig strikte Anwendung der GIRL getroffen, durch welche das Baurecht der Landwirte unverhältnismäßig eingeschränkt wird. Zwar muss jeder der ein Gebäude baut Rücksicht auf seine Nachbarn nehmen und z.B. Gerüche vermeiden, aber zur Beurteilung der Zumutbarkeit kann die Girl nur als Orientierungshilfe herangezogen werden, aber wiederum nicht so strikt, dass das Baurecht ausgeklammert wird. Dabei ist in geruchsbelasteten Gebieten ein landwirtschaftliches Bauvorhaben i. d. R. schon dann zulässig, wenn sich die Geruchssituation nicht verschlechtert. Der Fall wurde unter Beachtung dieser Kriterien zur Neubewertung an das OVG zurück verwiesen.
Quelle: BVerwG, Urteil vom 27.06.2017 - 4 C 3.16
Anm. d. Red: In der Praxis wir dann von einer "Verbesserungsgenehmigung" gesprochen, wenn durch eine Erweiterung eines landwirtschaftlichen Betriebes eine Verbesserung der Gesamtsituation eintritt, z.B. durch den Einbau von Abluftfiltern oder sonstigen Maßnahmen.
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(BFL). Als Mitherausgeber weißt die BFL auf die neuste Ausgabe 3.2017 der Landtechnik hin. Die Beiträge stehen kostenlos unter www.landtechnik-online.eu zur Verfügung. Unter dem Titel "Weitreichende Änderungen bei der Düngegesetzgebung" hinterfragt Ute Schultheiß in einer kritischen Betrachtung aktuelle Rahmenbedingungen und Erwartungen aus verschiedenen Blickwinkeln.
LANDTECHNIK Bd. 72, Nr. 3 (2017)
Streiflicht
Weitreichende Änderungen bei der Düngegesetzgebung (PDF) (PDF English)
Ute Schultheiß
Fachartikel
Abstract: Bestimmung der Korngeometrie der Durchwachsenen Silphie als Voraussetzung für die Einzelkornsaat Volltext: (PDF) (PDF English)
Andreas Schäfer, Lutz Damerow, Peter Schulze Lammers
Abstract: Kosten-Nutzen-Analyse eines UHF-RFID-Systems zur Tierkennzeichnung, Simultanerfassung und Hotspotüberwachung von Mastschweinen und Milchkühen Volltext: (PDF) (PDF English)
Nora Hammer, Mareike Pfeifer, Max Staiger, Felix Adrion, Eva Gallmann, Thomas Jungbluth
Abstract: Vorhersagemodell für die Zugkraft von Standard-Einzelzinken auf der Basis von Bodenmechanik und Bodenprofilbewertung Volltext: (PDF English)
Amer Khalid Ahmed Al-Neama, Thomas Herlitzius
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(BRS). Niedersachsens Initiative zur Änderung der Sauenhaltung stellt die Betroffenen vor eine ganze Reihe großer Probleme. Darauf macht das Niedersächsische Landvolk in einer Pressemeldung aufmerksam, nachdem das niedersächsische Landwirtschaftsministerium in einer Pressemeldung über eine Bundesratsinitiative zur Änderung der Tierschutznutztierhaltung informierte. Das Landvolk sieht kaum eine Chance für Umbaulösungen, die diese aus Gründen des Natur- und Immissionsschutzes nicht genehmigt werden. Außerdem seien die geplanten Übergangsfristen viel zu kurz.
In Expertenkreisen werden bereits unterschiedliche Umbaulösungen mit Vor- und Nachteilen diskutiert. Fest steht: es gibt keinen Königsweg, die Umrüstung kostet viel Geld und wird daher den Strukturwandel der deutschen Ferkelerzeugung weiter forcieren. Bereits heute kommt jedes vierte Ferkel, das in Deutschland gemästet wird, aus dem europäischen Ausland.
Diese Fakten werden Bestandteil in der sozio-ökonomischen Folgenabschätzung sein, die jede Gesetzesänderung begleiten muss.
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KTBL-Heft gibt Tipps zur Emissionsminderung in der Praxis
(KTBL). Die nationalen Minderungsziele der Bundesregierung für Treibhausgase sind nur durch eine drastische Reduzierung der Emissionen in allen Bereichen zu realisieren. Das Heft soll Landwirte dabei unterstützen, einen Beitrag zur langfristig anvisierten Halbierung der Treibhausgasemissionen Deutschlands zu leisten. Landwirtschaftliche Produktionsverfahren bieten zahlreiche Ansatzpunkte für eine wirkungsvolle Treibhausgasminderung. Vor allem die Verbesserung der Stickstoffausnutzung sollte hier im Fokus stehen. Weitere Maßnahmenfelder, für die im Heft Einzelmaßnahmen dargestellt werden, sind Ertrags- bzw. Leistungssicherung und Verlustminimierung, der Erhalt und Aufbau von Humus sowie die Verringerung des Energieaufwands. Zusätzlich zur Minderung der Treibhausgasemissionen ergeben sich in vielen Fällen positive Effekte für andere Umweltziele und Schutzgüter, wie Biodiversität, Luftreinhaltung und Gewässerschutz, oder für das Tierwohl. Einige Maßnahmen ermöglichen eine Kosteneinsparung, z.B. durch eine Verringerung des Mineraldüngereinsatzes, sodass sich Klimaschutz auch unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten für den Einzelbetrieb auszahlen kann. Weitere Informationen und Bestellung.
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(LPD). Mit einem deutlich geringeren Mittelvolumen und einer Vielzahl an Konditionen im Kleingedruckten, aber einem neuen Angebot startet Mitte September eine neue Runde der Agrarinvestitionsförderung. Das Landvolk Niedersachsen weist Landwirte auf die Möglichkeit hin, einen Teil der betrieblich notwendigen Anpassungen an die Vorgaben der neuen Düngeverordnung mit Hilfe der Förderung umzusetzen. So sind unter anderem Gülle- und Festmistlager förderfähig, aber auch moderne Ausbringungsgeräte mit sogenannten Schleppschuhverteilern oder zur direkten Einarbeitung der Gülle. Neu aufgenommen hat das Land die Förderung von Maschinen und Geräten zur mechanischen Unkrautbekämpfung. Allerdings müssen die Geräte dann über eine elektronische Reihenführung wie GPS, Ultraschall oder optische Sensoren verfügen. Mit diesem Angebot dürften bevorzugt Biobetriebe angesprochen werden, aber auch konventionelle Ackerbauern setzen diese Technik zur Unkrautbekämpfung beispielsweise im Kartoffel- oder Zuckerrübenbau ein.
Unter dem Strich allerdings bezeichnet das Landvolk das Agrarinvestitionsförderprogramm, kurz AFP, als eher enttäuschend. In seinen guten Zeiten galt es als Konjunkturprogramm für den ländlichen Raum, denn jeder Euro, den das Land als Zuschuss gab, wurde durch die Landwirte nahezu verfünffacht – der Fördersatz liegt bei 20 bis 40 Prozent. So profitierten vor fünf Jahren 500 Landwirte von einem Fördertopf, der mit 44 Mio. Euro ausgestattet war, 2015 erhielten 70 Landwirte in der Summe acht Mio. Euro. Aktuell steht eine Gesamtsumme von zehn Mio. Euro bereit. Anträge für das AFP sind zwischen dem 14. und 28. September an den Geschäftsbereich Förderung der Landwirtschaftskammer Niedersachsen zu richten, die Unterlagen zur Antragstellung stellt die Kammer auf ihrer Homepage bereit. (LPD 60/2017)
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(LWK NRW). Höhepunkt für die nordrhein-westfälischen Schäfer sind die NRW-Schaftage, die am Mittwoch und Donnerstag, 23. und 24. August, im Versuchs- und Bildungszentrum Landwirtschaft Haus Düsse der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen im Kreis Soest stattfinden. Mit Verkaufs- und Informationsständen, verschiedenen Wettbewerben sowie einem umfangreichen Angebot an Zuchtschafen wird Schafhaltern ein interessantes Programm angeboten.
Die Schaftage werden bereits am Dienstag, 22. August, um 15 Uhr mit der Körung der Böcke der Rassen Texel, Dorper und Ostfriesisches Milchschaf eingeläutet. Der Mittwoch beginnt um 8.30 Uhr mit der Prämierung der Rassen Ostfriesisches Milchschaf, Texel und Dorper. Die Auktion ist am selben Tag um 14 Uhr vorgesehen. Der Donnerstag startet nach dem Auftrieb von 7 bis 8 Uhr mit der Körung und Prämierung aller anderen in NRW gezüchteten Rassen. Daran schließt sich der Verkauf von Zuchtschafen der Wirtschaftsrassen an. Die Auktion der Fleischschafrassen um 15 Uhr findet nur dann statt, wenn genügend Zuchtschafe der Rassen gemeldet werden. An beiden Tagen werden Fachausstellungen rund um Schafe veranstaltet, ergänzt durch ein bunt gemischtes Programm.
Darüber hinaus sind weitere Veranstaltungen, wie Vorträge, Demonstrationen und Wettbewerbe geplant. Schafhalter haben an beiden Tagen die Möglichkeit, kleine Mengen weißer Wolle abzugeben. Abgerundet wird die Veranstaltung durch den Wettbewerb im Hüten mit Koppelgebrauchshunden, bei dem der Landesmeister ermittelt wird.
Anmeldungen zu den Wettbewerben nimmt die Geschäftsstelle des Schafzuchtverbandes entgegen, Telefon: 02945 / 989-450. Weitere Informationen gibt es unter www.schafzucht-nrw.de einschließlich der Kataloge zum kostenlosen Herunterladen. Gegen eine Schutzgebühr von 3 Euro zuzüglich Versandkosten können die Kataloge auch über die Geschäftsstelle des Schafzuchtverbandes bestellt werden.
http://www.schafzucht-nrw.de/pages/index.php?section=schaftage_vorankuendigung
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(LWK NRW). Das Versuchs- und Bildungszentrum Landwirtschaft Haus Düsse der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen im Kreis Soest hat jetzt die Ergebnisse seiner Versuche 2016 in einem Bericht veröffentlicht. Zahlreiche Fragen rund um die Haltung und Fütterung von Rindern, Schweinen, Schafen und Geflügel konnten durch eine Vielzahl von Versuchen beantwortet werden. Der Bericht beinhaltet auch die Ergebnisse der umfangreichen Ackerbauversuche und die Arbeit des Zentrums für Nachwachsende Rohstoffe, das Haus Düsse angegliedert ist.
52 000 Gäste besuchten im vergangenen Jahr das Versuchs- und Bildungszentrum. Die Zahl der Übernachtungen stieg auf mehr als 27 000 Besucher.
Der Jahresbericht des Landwirtschaftszentrums Haus Düsse steht unter www.duesse.de zum Herunterladen zur Verfügung, kann aber auch in gedruckter Form im Versuchs- und Bildungszentrum Landwirtschaft Haus Düsse erworben werden.
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(LPD). Das bundesdeutsche Grundstücksverkehrsrecht zeigt wesentlich mehr Wirkung, als seine Kritiker Glauben machen wollen. Ein Beschluss des Bundesgerichtshofes (BGH) zum Vorkaufsrecht der Niedersächsischen Landgesellschaft (NLG) betont den Schutz der Agrarstruktur vor dem Zugriff nichtlandwirtschaftlicher Interessenten. Nach Einschätzung des Landvolkes Niedersachsen ist es abwegig, diesen Beschluss zum aktuellen Recht auf der Suche nach Bestätigung für einen misslungenen Gesetzentwurf zu nutzen. Dies war nicht Gegenstand des Verfahrens. „Eine Fortschreibung des über Jahre bewährten Grundstücksverkehrsrechtes kann nur durch geeignete und rechtssichere Ansätze erfolgen. Der in Niedersachsen vorgelegte Entwurf eines Agrarstruktursicherungsgesetzes leistet dies jedoch nicht“, sagt Landvolkvizepräsident Albert Schulte to Brinke.
In dem zu entscheidenden Fall wollte ein Bankkaufmann rund 80 Hektar land- und forstwirtschaftliche Flächen zum Preis von 1,45 Mio. Euro erwerben. Der Kaufvertrag wurde durch den Grundstücksverkehrsausschuss versagt, das hoheitliche Vorkaufsrecht durch die NLG ausgeübt. Das Amtsgericht Hameln bejahte die Entscheidung, das Oberlandesgericht in Celle sah dies in der Revision anders. Letztlich bestätigte der BGH die Versagung des Kaufvertrags und die Ausübung des Vorkaufsrechts. Er betont den Schutz der Agrarstruktur nach dem geltenden Recht. Grund und Boden sollen demnach in erster Line Landwirten zugutekommen und müssen denjenigen vorbehalten bleiben, die selbst wirtschaften. Der Produktionsfaktor Fläche stehe nicht in unbegrenztem Umfang zur Verfügung. Der BGH sah vielmehr eine ungesunde Bodenverteilung durch die Veräußerung an einen Bankkaufmann gegeben, während zugleich ein erwerbs- und aufstockungswilliger Landwirt die Flächen dringend benötigt.
Die Entscheidung lehnt eine rein schematische Betrachtung ab und verweist auf die notwendige Abwägung im Einzelfall. Eine Bestätigung für die Änderung des Grundstücksverkehrsrechts durch das geplante Niedersächsische Agrarstruktursicherungsgesetz lässt sich dem Wortlaut der Entscheidung nicht entnehmen, der niedersächsische Entwurf eines Agrarstruktursicherungsgesetzes hätte dem Landwirt den Schutz nicht bieten können. Die konsequente Anwendung des bisherigen Grundstücksverkehrsgesetzes durch den BGH dagegen unterstützt den Schutz landwirtschaftlicher Flächen vor dem Zugriff durch Nichtlandwirte und stärkt das Vorkaufsrecht der Landwirte. Das oberste Gericht stellt an Neueinsteiger strenge Anforderungen. Allein die ernsthafte Absicht, Landwirt werden zu wollen, reicht dem Gericht dafür nicht aus. (Quelle: LPD 57/2017)
Weitere Informationen:
Pressemitteilung des Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
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Bundesminister Schmidt zeichnet ehemaligen KTBL-Präsidenten Professor Jungbluth mit Bundesverdienstkreuz am Band aus
(KTBL). Am 27. Juli wurde Prof. Dr. Thomas Jungbluth, Leiter des Fachgebietes Verfahrenstechnik der Tierhaltungssysteme an der Universität Hohenheim und langjähriger Präsident des Kuratoriums für Technik und Bauwesen in der Landwirtschaft e.V. (KTBL), mit dem Verdienstkreuz am Bande ausgezeichnet. Christian Schmidt, Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, hob in seiner Laudatio die wissenschaftliche und ehrenamtliche Leistung von Prof. Jungbluth hervor: „Als Präsident des KTBL und mit seiner Forschungsarbeit hat sich Prof. Dr. Jungbluth mit großem Einsatz um die deutsche Landwirtschaft verdient gemacht. Ich danke ihm für die stets konstruktive wissenschaftliche Unterstützung. Prof. Dr. Jungbluth hat wichtige Impulse für die Stärkung der gesellschaftlichen Akzeptanz der landwirtschaftlichen Nutztierhaltung in Deutschland gesetzt“, so Schmidt.
Gewürdigt wurde damit sein außerordentliches Engagement in der zukunftsweisenden Weiterentwicklung von Haltungstechnik in der Nutztierhaltung und das fachübergreifende Denken in Belangen des Umwelt- und Tierschutzes. Über zwei Jahrzehnte engagierte Prof. Jungbluth sich weit das übliche Maß hinaus im Ehrenamt des KTBL.
Zu seinen Aktivitäten im KTBL zählte insbesondere die weit vorausschauende Erarbeitung von Emissionsfaktoren für Ammoniak verbunden mit den intensiven Arbeiten zur Definition der besten verfügbaren Technik (BVT), die Ende der 90er-Jahre als BVT-Merkblatt herausgegeben wurden. Unter seiner Präsidentschaft leiteten die KTBL-Arbeitsgremien schon früh die ersten Forderungen ab, dass neben dem Umweltschutz, insbesondere im Zusammenhang mit den Emissionen klima- und umweltrelevanter Gase, auch der Tierschutz betrachtet bzw. bewertet werden muss. Dadurch wurde insbesondere in Deutschland, aber auch in Nachbarländern wie den Niederlanden, Belgien und Dänemark, dieses Thema einer breiten fachlichen Diskussion unterzogen und Gegenstand vertiefender wissenschaftlicher Untersuchungen. Deutschland hat sich somit als innovativer und zukunftsorientierter Standort für die moderne Landwirtschaft profiliert.
Konsequent weitergedacht und in der ehrenamtlichen KTBL-Arbeit weiterentwickelt ergab sich hieraus der nationale Bewertungsrahmen Nutztierhaltung – einer in dieser Form einzigartigen Zusammenstellung von in Fachgruppen abgestimmten Bewertungskriterien und Bewertung von über 100 Haltungsverfahren für Nutztiere hinsichtlich der Umweltwirkungen und der Tiergerechtheit. Dieser Bewertungsrahmen versachlicht die Diskussion in Deutschland an der Grenze zwischen Wissenschaft und Politik sowie im Konfliktfeld Umweltschutz und Tiergerechtheit. Auf europäischer Ebene ist er beispielgebend für die Umsetzung wissenschaftlicher Ergebnisse in die Praxis. Seit 1993 ist Prof. Jungbluth Mitglied im KTBL-Hauptausschuss und war mehrfach als Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Nutztierhaltung und Vorsitzender in verschiedenen Arbeitsgruppen aktiv. Von 2001 bis 2017 war er Präsident des KTBL. Über den ehrenamtlichen Einsatz im KTBL hinaus war Professor Jungbluth Mitglied und Gründungsvorstand von 2010 bis 2014 der Dafa (Deutsche Agrarforschungsallianz) sowie langjähriger Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Landtechnik und Ländliches Bauwesen Baden-Württemberg e.V. In diesen Gremien bewegte er die Themen, die ihn im KTBL beschäftigten, auf der regionalen und wissenschaftlichen Ebene weiter.
Am 27. Juli wurde Prof. Dr. Thomas Jungbluth, Leiter des Fachgebietes Verfahrenstechnik der Tierhaltungssysteme an der Universität Hohenheim und langjähriger Präsident des Kuratoriums für Technik und Bauwesen in der Landwirtschaft e.V. (KTBL), mit dem Verdienstkreuz am Bande ausgezeichnet. Christian Schmidt, Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, hob in seiner Laudatio die wissenschaftliche und ehrenamtliche Leistung von Prof. Jungbluth hervor: „Als Präsident des KTBL und mit seiner Forschungsarbeit hat sich Prof. Dr. Jungbluth mit großem Einsatz um die deutsche Landwirtschaft verdient gemacht. Ich danke ihm für die stets konstruktive wissenschaftliche Unterstützung. Prof. Dr. Jungbluth hat wichtige Impulse für die Stärkung der gesellschaftlichen Akzeptanz der landwirtschaftlichen Nutztierhaltung in Deutschland gesetzt“, so Schmidt.