Anlagenpark für eine flexible Strom- und Wärmeerzeugung erhalten
Unzureichende BMWi-Pläne korrigieren
Zukunftsperspektive für die Branche sichern
(BBE). Nach dem gestrigen Treffen der Ministerpräsidenten mit Bundeskanzlerin Angela Merkel fehlt es weiterhin an einer klaren Zukunftsperspektive für die Bioenergie im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Die Bioenergieverbände und der Deutsche Bauernverband (DBV) untermauern vor diesem Hintergrund ihre Forderung, die Vorzüge der Bioenergie für ein zukunftsfähiges Energiesystem zu erhalten.
Dreh- und Angelpunkt für die künftige Vergütung der Erneuerbaren Energien ist der geplante Ausbau – der bei der Bioenergie auf einen Rückbau hinauszulaufen droht, wenn es bei den unzureichenden Plänen des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWi) bleiben sollte. Hingegen fordern die Bioenergieverbände und der DBV, den verlässlichen Bioenergie-Kraftwerkspark zu erhalten. „In einem Strommarkt, der von wachsenden Anteilen von Wind- und Solarstrom geprägt sein wird, benötigen wir die Bioenergie mit ihren Stärken als verlässliche Ausgleichsenergie. Sie entlastet zudem die Stromnetze und reduziert so die Zahlungen an fossile Ersatzkraftwerke“, betont der Geschäftsführer des Bundesverband Bioenergie e.V. (BBE), Bernd Geisen.
Nach dem gestrigen Treffen scheint sich abzuzeichnen, dass nicht nur neue, sondern auch bestehende Bioenergieanlagen künftig an EEG-Ausschreibungen teilnehmen können. Dies verlangen auch die Bioenergieverbände und der DBV. „Für einen flexiblen Anlagenbetrieb ertüchtigte Biogasanlagen leisten einen wertvollen Beitrag für eine verlässliche und günstige Strom- und Wärmeversorgung aus Erneuerbaren Energien“, erklärt der Hauptgeschäftsführer des Fachverband Biogas e.V. (FvB), Dr. Claudius da Costa Gomez. Er verwies dabei auf die Ergebnisse einer Studie des Fraunhofer IWES. „Den heutigen Anlagenbestand abzuschaffen, ist energie-, wirtschafts- und klimapolitischer Unsinn.“
„Auch wirtschafts- und sozialpolitische Aspekte sollten bei der Entscheidung für oder gegen bestimmte Ausbaukorridore nicht außeracht gelassen werden“, mahnt Udo Hemmerling, stellvertretender Generalsekretär des DBV. „Mit dem Betrieb von Bioenergieanlagen werden in Deutschland ca. 4 Milliarden Euro umgesetzt, die zum überwiegenden Teil in die regionalen Wirtschaftskreisläufe strukturschwacher, ländlicher Regionen fließen. Die Energieerzeugung aus Biomasse ist auch für die Landwirtschaft eine dringend benötigte wirtschaftliche Stütze.“
Gleichzeitig untermauern die Bioenergieverbände und der DBV ihre Forderung nach einer Anschlussregelung für die Verwendung von Altholz im EEG. „Altholzkraftwerke stellen kostengünstig Erneuerbaren Strom und Wärme bereit und reduzieren darüber hinaus die Entsorgungskosten, u.a. der deutschen Industrie, in erhebliche, Maße. Es ist volkswirtschaftlich unvernünftig, sie pauschal von einer Anschlussregelung auszuschließen, ohne alternative Betriebsmodelle bzw. auch Lösungen für die Entsorgungsfunktion dieser Anlagen zu benennen“, unterstreicht Frank Scholl, Sprecher des Arbeitskreises Biomasseheizkraftwerke des Fachverband Holzenergie (FVH).
Quelle: Bundesverband Bioenergie e.V. (BBE)