• Impulse für weiteren KWK-Ausbau in Deutschland
• Contracting-Modelle werden attraktiver
(BFL). Die Verabschiedung des novellierten KWK-Gesetzes 2016 (KWK-G) wird seitens der 2G Energy AG, Hersteller von gasbetriebenen Kraft-Wärme-Kopplungs-(KWK)-Anlagen, befürwortet. Damit kehrt im deutschen Markt wieder die notwendige Rechts- und Investitionssicherheit für die KWK-Branche zurück. Die Möglichkeiten, den Anteil der KWK-Anlagen an der Elektrizitäts- und Wärmeversorgung – bei Anwendung von passenden Konzepten und Produkten - weiter zu steigern, sind gegeben.
Für 2G liegen im KWK-G im Wesentlichen Chancen. Mit seinen technologisch führenden, hocheffizienten KWK-Anlagen und Dienstleistungen rund um Service, Einsatzoptimierung in der Strombeschaffung sowie den Miet- und Leasingoptionen bietet 2G unter den neuen Rahmenbedingungen Energieversorgern und Energiedienstleistern (Contractoren) sowie für die Eigenversorgung von z.B. Industrie- und Gewerbebetrieben wirtschaftlich attraktive Lösungen an.
Förderung für Netzeinspeisung von KWK-Strom steigt
Das KWK-G 2016 ist planmäßig am 1. Januar 2016 in Kraft getreten. Es spiegelt einen Paradigmenwechsel der Bundesregierung zum Strommarkt 2.0 wider, der auch bei hohen Anteilen von erneuerbaren Energien eine sichere, kostengünstige und umweltverträgliche Versorgung mit Strom u.a. über weiterentwickelte Regelleistungsmärkte, eine freie Preisbildung und Transparenz gewährleisten will. Das KWK-G stärkt die Einspeisung von Elektrizität in das öffentliche Netz über erhöhte Vergütungssätze (abhängig von der jeweiligen Leistungsklasse, s. Tabelle unten) und führt ab 2016 bei Anlagen ab 100 kW
die verpflichtende Direktvermarktung ein. Beide Instrumente werden dazu beitragen, KWK-Anlagen über Energieversorgungsunternehmen (EVU) und Stadtwerke stärker in den bedarfsorientierten Strommarkt zu integrieren.
Contracting-Modelle wirtschaftlich wieder attraktiver
Das KWK-G bietet mit der Novellierung auch wieder wirtschaftliche Chancen für Energiedienstleistungsunternehmen (Contractoren), die den mittels KWK-Kraftwerken erzeugten Strom etwa im Zuge der Versorgung von Gewerbegebieten, Mieterstrom und Quartierslösungen lokal in Kundenanlagen oder geschlossene Verteilernetze liefern und nicht in Netze der öffentlichen Versorgung einspeisen. Solche Anlagen erhalten einen eigenen KWK-Zuschuss für die Objektversorgung sowie bei Einspeisung in öffentliche Netz die entsprechenden KWK-Zuschüsse, sofern auf den von ihnen erzeugten KWKStrom die volle EEG-Umlage entrichtet wird. Kleineren KWK-Anlagen bis zu 50 KW kommt zudem zugute, dass die Förderdauer auf 60.000 Vollbenutzungsstunden ohne Laufzeitbegrenzung gesetzt wurde. Die Potenziale solch energiepolitisch erstrebenswerter Contracting-Modelle können insbesondere in der Wohnungswirtschaft, in Industrie- und Gewerbestrukturen durch EVUs und mittels Energiedienstleistungsunternehmen (Contractoren) erschlossen werden.
Trotz Kappung der Eigenstrom-Vergütung bleibt dezentrale Standortversorgung attraktive Alternative
Wermutstropfen der KWK-G Novelle bleibt die Kürzung der Vergütung für selbst genutzten Strom aus eigenen KWK-Anlagen: in den unteren Leistungsklassen bis 100 kW um rund ein Viertel und für neue Anlagen über 100 KW elektrischer Leistung entfällt der KWK-Zuschlag ganz. Bekanntlich ist für ab 1. August 2014 bestellte KWK-Anlagen zur Eigenversorgung bis Ende 2017 weiterhin eine anteilige EEG-Umlage (2016: 35 %, 2017: 40 %) zu zahlen. Insgesamt bleibt die hocheffiziente, gekoppelte Erzeugung von Elektrizität und Wärme auch mit dem novellierten KWK-G eine attraktive Alternative für die dezentrale Standortversorgung für Industrie- und Gewerbebetriebe sowie die Wohnungswirtschaft. Denn EEG-Umlage und Netzentgelte werden absehbar weiter steigen, so dass die Kosten für Eigenstrom deutlich unter den Netzstrombezugskosten liegen können. In Verbindung mit Wärmenutzkonzepten für den jeweiligen Standort bleiben Investitionen in gasbetriebene KWK-Kraftwerke mit relativ kurzen Amortisationszeiten sehr wirtschaftlich.
Das KWK-G 2016 legt nun in absoluten Terrawattstunden (TWh) bezeichnete Mengenziele für den Ausbau fest: bis 2020 soll die KWK-Nettostromerzeugung auf 110 TWh (entspricht 19 %) und bis 2025 auf 120 TWh (entspricht 20 %) KWK-Strom erhöht werden. Diese 120 TWh entsprächen bei etwa 6.000 Betriebsstunden pro Jahr bei einem Mittelwert von 500 kW(el) rund 40.000 KWK-Anlagen. Zwar bleibt es damit hinter dem bisherigen Ausbauziel von 25 % an der gesamten Stromerzeugung bis 2020 zurück. Das maximale Fördervolumen wird aber auf jährlich 1,5 Mrd. EUR verdoppelt. Finanziert wird die Förderung wie bislang im Wege einer KWK-G-Umlage über die Netzentgelte.
Moderate Übergangsregelungen und Wahlrechte
Diverse Übergangsregelungen wurden vom Gesetzgeber moderat gestaltet. Künftige Anlagenbetreiber konnten bei einer Anlagenbestellung bis zum 31. Dezember 2015 wählen, ob die Anlage den KWK-Zuschlag und die Förderzeiträume nach dem bisherigen KWK-G 2012 oder nach dem KWK-G 2016 erhalten soll, sofern die Anlage bis zum 31. Dezember 2016 in Betrieb geht. Auch die verpflichtende Direktvermarktung ab 2016 bezieht sich zunächst nur auf KWK-Anlagen über 250 KW. Anlagen unter 250 kW behalten ihren Anspruch auf Vermarktung des KWK-Stroms durch die Netzbetreiber, wenn sie bis zum 30. Juni 2016 in Dauerbetrieb genommen werden. Für Anlagen unter 100 kW gilt dies sogar bis zum 31. Dezember 2016.
2G Vorstand: KWK-G gibt wichtige Impulse für Branche
Insgesamt beurteilt der Vorstand der 2G Energy AG die durch das KWK-G 2016 neu gesteckten Rahmenbedingungen als wichtigen Impuls, die wirtschaftlichen sowie klima- und ressourcenschonenden Vorteile der KWK-Technologie für einen weiteren Ausbau des Strommarkts 2.0 in Deutschland zu nutzen. Aber auch Marktmodelle, die Strom nicht in öffentliche Netze einspeisen, sind aufgewertet worden. Damit wird der wachsenden Bedeutung von Energiedienstleistern und neuen Geschäftsmodellen von EVUs und Stadtwerken Rechnung getragen. Dagegen ist momentan schwer einzuschätzen, wie die vom KWK-G 2016 geförderte Umstellung von Kohle auf Erdgas betriebene KWK-Kraftwerke wirkt.
Aufgrund der Überprüfung des Gesetzes durch die EU-Kommission unter Beachtung der EU-Beihilfe-Leitlinie (Notifizierungsverfahren) gelten wesentliche Regelungen des KWK-G 2016 vorerst unter Vorbehalt. Es wird jedoch mit einer zeitnahen Genehmigung im ersten Quartal 2016 gerechnet.
KWK Journal bietet breit gefächert Informationen zu Marktentwicklung, Technik und 2G Referenzprojekten
Über Referenzprojekte von namhaften Unternehmen, technologische Neuerungen und Marktentwicklungen berichtet das von 2G herausgegebene KWK Journal dreimal jährlich. In der aktuellen Ausgabe stellt 2G die Installation von drei mit Biomethan betriebenen KWK-Modulen vom Typ avus 1000c für die Enercon GmbH, Aurich, mit einer elektrischen und thermischen Leistung von jeweils 1.200 kW vor. Auch das Thema Flexibilisierungsprämie für Biogas betriebene KWK-Anlagen wird beleuchtet: viele Biogas Anlagen in Deutschland haben hohe Laufzeiten erreicht und für die Betreiber stellt sich die Frage, wie sie eine Anlagen-Modernisierung gestalten. Für 2G ergeben sich durchaus optimistischere Aussichten für den Biogasmarkt. Denn für die Betreiber gibt es im Zuge einer Modernisierung Anreize, Elektrizität aus Biogas bedarfsgerecht zu produzieren und so den ökonomischen Wert zu steigern. Eng verknüpft damit ist die Digitalisierung der KWK-Kraftwerke sowohl in puncto Service, Wartungsplanung und Analyse sämtlicher
Anlagenparameter als auch in puncto Netzintegration und Steuerbarkeit. Im KWK Journal diskutieren dazu die 2G Experten. Wer sich das Unternehmen 2G, Referenzprojekte und die Dienstleistungen rund um den Service der 2G KWK-Kraftwerke im Bild anschauen möchte, findet auf der Homepage www.2-g.de den aktuellen Unternehmensfilm, eine Auswahl internationaler Referenzprojekte und neue Broschüren zum Download.
Weitere Detailinformationen liefert eine Übersicht der DENEFF in Zusammenarbeit mit mpw unter folgendem Link: http://www.mpw-net.de/?tx_news_pi1[news]=95
Weitere Informationen unter www.2-g.de.