(BFL). "Das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (MELUR) beabsichtigt die Einführung eines Erlasses, mit dem der Einbau und Betrieb von Abluftreinigungsanlagen bei großen Schweinehaltungsanlagen generell gefordert werden soll. Diese Regelung soll für Schweinehaltungsanlagen mit 2.000 oder mehr Mastschweineplätzen, 750 oder mehr Sauenplätzen sowie 6.000 oder mehr Ferkelplätzen gelten. Unterhalb dieser Schwelle sowie bei der Geflügelhaltung kann der Einbau einer Abluftreinigung im Einzelfall notwendig sein, wenn dies die besonderen örtlichen Umstände erfordern.
Der entsprechende Erlassentwurf sieht des Weiteren auch Anforderungen an Anlagen zur Lagerung von Gülle sowie Bestimmungen für die Bewertung von Bioaerosolen (luftgetragenen Mikroorganismen) vor.
Die Anhörung der Verbände wurde am 24. Februar 2014 eingeleitet. Die Verbände haben nun bis Anfang April die Möglichkeit zur Stellungnahme. Im Anschluss ist eine Veröffentlichung des Erlasses im Amtsblatt vorgesehen", so die entsprechende Meldung auf der Internetseite des Ministeriums.
Weitere Informationen und die Originalmeldung auf der Internetseite des MELUR.