(BFL). Eine Förderung von speziellen Investitionen zur Verbesserung des Tierwohls und der Tiergesundheit in landwirtschaftlichen Unternehmen aus NRW, wird aufgrund einer Richtlinienänderung vom 28.11.2022 (Veröffentlichung am 21.12.2022 und Inkrafttreten am 22.12.2022), bis zum 31.12.2024 verlängert. Weitere Informationen zur Förderfähigkeit und Antrag bietet die Landwirtschaftskammer NRW hier:
https://www.landwirtschaftskammer.de/foerderung/laendlicherraum/tierwohlinvestitionen/index.htm