(KTBL). Bei der Planung und Genehmigung von Ställen müssen die Anforderungen der
Umweltverträglichkeit und Tiergerechtheit berücksichtigt werden. Auf der Tagung „Aktuelle
rechtliche Rahmenbedingungen für die Tierhaltung“, die das Kuratorium für Technik und
Bauwesen in der Landwirtschaft e.V. (KTBL) am 3. Juni in Ulm und am 17. Juni in Hannover
ausrichtete, erläuterten Fachleute die aktuellen Bestimmungen des
Wirtschaftsdüngermanagements, des Baugesetzbuchs und die besonderen
genehmigungsrechtlichen Anforderungen für die ökologische Tierhaltung.
Zu Beginn der Veranstaltung gab Dr. Heiko Georg vom Institut für Ökologischen Landbau in
Trenthorst Einblicke in die besonderen bau- und immissionsschutzrechtlichen
Anforderungen der ökologischen Tierhaltung und deren wenig abschätzbarer
Umweltwirkung. Während in der Genehmigungsphase konventionelle Tierhaltungsanlagen
mit geschlossenen Stallbauten als Punktquellen betrachtet werden, gelten Auslaufflächen,
auch mit Überdachung, als diffuse Quellen. Um für die Genehmigungspraxis notwendige
Rahmendaten zu erhalten, ist es laut Georg notwendig, ökologische Haltungssysteme in
Bezug auf gasförmige Emissionen, Staub, Geruch und Bioaerosole bewerten zu können.
Welche Konsequenzen hat das novellierte Baugesetzbuch (BauGB) im vergangenen Jahr in
der Genehmigungspraxis gehabt? Axel Klahn vom Ingenieurbüro Dr. Eckhof in Ahrensfelde
gab Antworten auf diese und weitere Fragen zum Genehmigungsmanagement. Gerade im
Hinblick auf die Streichung der Privilegierung für größere gewerbliche Tierhaltungsanlagen
im Außenbereich und der damit verbundenen Aufstellung von Bebauungsplänen ist ein
enormer Arbeitsaufwand zu verzeichnen. Die Erfahrungen zeigen, dass jeder Fall einzeln
betrachtet und die Lösungen entsprechend individuell erarbeitet werden müssen. Wichtiger
denn je ist ein offener Umgang mit der Gemeinde, nicht zuletzt aufgrund des wachsenden
Einflusses der Kommunalvertreter bei größeren Bauvorhaben.
Renke Oltmanns und Wilhelm Schepers von der Landwirtschaftskammer Niedersachsen
stellten das aktuelle elektronische Wirtschaftsdüngermanagement für Niedersachsen vor.
Aufgrund der Verpflichtung aller Wirtschaftsdünger- und Gärrestlieferanten zu einer
elektronischen Meldung über die erfolgten Liefermengen in eine gemeinsame Datenbank,
lassen sich Rückschlüsse auf die Nährstoffsituationen der Landkreise und Städte schließen.
Während aktuell nur die „Ist“-Abgabemengen des Wirtschaftsdüngers dokumentiert werden,
könnten diese zukünftig mit Zustimmung des Bauantragsstellers mit über den qualifizierten
Flächennachweis ermittelten „Soll“-Werten abgeglichen werden. Verfahren zur Ermittlung
der „Soll“-Abgabemengen bei bestehenden Anlagen werden derzeit rechtlich geprüft.
Über praxisbezogene rechtliche Entscheidungen aus dem Genehmigungsrecht (BauGB und
BImSchG), dem Planungsrecht, der Nutzungsänderung und dem Nachbarrecht referierten
Dr. Helmar Hentschke von Dombert Rechtsanwälte aus Potsdam und Volkmar Nies von der
Deutschen Gesellschaft für Agrarrecht.
Durch die Novelle des BauGB und den Auflagen des BImSchG ist der Zuwachs an großen
Stallanlagen nicht nur im Kreis Borken fast zum Erliegen gekommen. In der Praxis bleibt den
Betreibern meist nur die Möglichkeit ihre Anlagen in kleinere Einheiten zu splitten und sich
somit am Baurecht zu orientieren. Martin Olms, Kreis Borken, gab zu bedenken, dass das
Immissionsschutzrecht anlagenbezogen und somit schwer überprüfbar sei, ob die
Gülleverwertung und -ausbringung eines Stalls ordnungsgemäß erfolge. Die Umsetzung der
Industrie-Emissionsdirektive (IED) werde in die Praxis nur vereinzelt mittels gezielter
Überwachung der zuständigen Behörden geprüft. Ausnahmen bieten die Meldungen über
Verstöße aus der Öffentlichkeit.
Wie genau sich aktuell Stickstoffeinträge in Fauna-Flora-Habitate (FFH-Gebiete) messen
und beurteilen lassen, darüber sprach Dr.-Ing. Stefan Balla von der Bosch & Partner GmbH
in Herne. Schwierigkeiten bergen die räumlichen Überschneidungen unterschiedlicher
Projekte, bei denen fraglich ist, inwiefern sich ein Bauherr über die Auswirkungen
bestehender Projekte informieren kann und muss. Außerdem könnten nicht alle zukünftigen
Bauprojekte aufgrund historischer Vorbelastungen der Böden abgelehnt werden. Umso
wichtiger seien die Entwicklungen von Maßnahmen zur Luftreinhaltung und bundesweiten
Stickstoffreduktion.
Dr. Hans-Joachim Götz und Dr. Rainer Schneichel stellten abschließend das 16. Gesetz zur
Änderung des Arzneimittelgesetzes (16. AMG-Novelle) und dessen Bedeutung für
tierhaltende Betriebe vor. Hierbei dient der Indikator „Therapiehäufigkeit“ dazu, den Einsatz
von Antibiotika in Rinder-, Schweine-, Hühner- und Putenställen zu minimieren. Die neuen
Regelungen ermöglichen es den Überwachungsbehörden, die Einsatzhäufigkeit zu
beurteilen und mittels Benchmarking mit anderen Betrieben zu vergleichen. So können
Tierhalter auf dieser Grundlage zu Optimierung verpflichtet werden.
Die PowerPoint Folien zu den Vorträgen sind unter www.ktbl.de in der Rubrik „Service“ –
„Tagungsergebnisse“ abrufbar.