Zukünftig dürfte daher die Errichtung gewerblicher Tierhaltungsanlagen im Aussenbereich schwieriger werden. Darauf lassen entsprechende Äußerungen von Verkehrs-Staatssekretär Enak Ferlemann (CDU) schliessen, in denen er seine Besorgnis über die regionale Zunahme solcher Anlagen betont. Ferlemann: "Wir sehen dieses Geschehen nicht gelassen".
Er machte zugleich deutlich, das Gemeinden mit der letzten Novellierung des Bundesbaugesetzes die Örtlichkeiten für intensive Tierhaltung durch die Aufstellung von Flächennutzungsplänen für "besondere Gebiete" steuern könnten. Für das verbleibenden Gemeindegebiet hätte dies dann Ausschlusscharakter.
Viele Kommunen hätten Schwierigkeiten, von dieser Regelung Gebrauch zu machen, so Ferlemann. "Wir werden das bei der neuen Novelle des Baugesetzbuchs beraten und überprüfen", erklärte der Staatssekretär.
Dies dürfe Bestebungen der Grünen nach einer radikalen Verschärfung im Stallbau entgegenkommen. Diese sehen vor die gewerbliche Tierhaltung künftig von der Privilegierung der Landwirtschaft im Außenbereich auszuschließen.