(BFL). Der Bundesrat hat am 23. Mai 2014 beschlossen JGS-Anlagen mit in die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen aufzunehmen. Damit soll ein bundesweiter Sicherheitsstandard sichergestellt werden.
In der gestrigen Bundesratssitzung erhielt der Tagesordnungspunkt 37, in dem über den Verordnungsentwurf über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) abgestimmt wurde, eine Mehrheit. Die bisherigen Länderregelungen werden nun durch einen bundesweit einheitlichen Sicherheitsstandard für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen abgelöst. Neu ist, dass auch die Aufnahme der Jauche-, Gülle und Silagesickersaftanlagen (JGS-Anlagen) in die Neuregelung beschlossen wurde.
Zuvor hatte Bundesminister Schmidt und der DBV an die Bundesländer appelliert, unnötige zusätzliche Belastungen für die Landwirte abzuwenden. Der DBV macht in diesem Zusammenhang auf für Familienbetriebe kaum zu leistende Kosten für zukünftig vorgesehene Prüfungen und Ausführungen neuer Anlagen aufmerksam. Denn wenn die Initiative, die vor allem von „Grünen Landesregierungen“ forciert wurde, ohne Änderungen vom Bundestag verabschiedet wird, bringt es die Existenz vieler Familienbetriebe in Gefahr. Vor allem gilt dies für bestehende Anlagen, deren Bestandsschutz durch die Verordnung außer Kraft gesetzt wird.
Sachverständigenprüfung verpflichtend
In dem vom federführenden Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit vorgelegten Verordnungsentwurf sind nun stoffbezogene, anlagenbezogene und betreiberbezogene Regelungen sowie Regelungen zu Organisationen, die die Anlagen prüfen oder Fachbetriebe zertifizieren, vorgesehen. Demnach soll nun eine verpflichtende Sachverständigenprüfung für Bestandsanlagen vorgeschrieben werden. Grundsätzlich wird eine Leckageerkennung gefordert, für die auch eine Nachrüstpflicht verpflichtend vorgeschrieben wird. Ausnahme: Der Betreiber kann nachweisen, dass dies technisch nicht machbar und unverhältnismäßig ist.
Für den Vorschriften entsprechenden Bestandsanlagen gibt es keine weiteren Anforderungen. Behörden können jedoch zukünftig für Anlagen, die nicht den technischen Anforderungen gerecht werden, technische und organisatorische Anpassungsmaßnahmen anordnen.
Weitere Informationen bietet der Bunderrat auf seiner Webseite.