Neue Agrarinvestitionsförderung setzt Schwerpunkt bei tiergerechter, nachhaltiger Landwirtschaft
(LWK Nieds.). Dieses Jahr beginnt eine neue Periode in der Agrarinvestitionsförderung (AFP). Ziel der Erneuerung ist es, eine wettbewerbsfähige, nachhaltige, besonders umweltschonende und tiergerechte sowie multifunktionale Landwirtschaft zu fördern. Das Antragsverfahren 2014 läuft vom 1. bis zum 30. Oktober, so die Fachberater der Landwirtschaftskammer Niedersachsen.Mit der überarbeiteten Förderung verzichtet Niedersachsen auf die sogenannte Basisförderung. Förderfähig sind zukünftig nur Stallbaumaßnahmen, die besonders tiergerecht sind. Sonstige Maßnahmen, die keine Änderung oder Erweiterung von Stallplätzen beinhalten, sind nur bei signifikantem Verbraucher-, Umwelt- oder Klimanutzen förderfähig. Eine herkömmliche Maschinen- oder Lagerhalle wäre demzufolge nicht mehr förderfähig. Abluftreinigungsanlagen beispielsweise wären förderfähig, wenn sie nicht bereits durch den Filtererlass von März 2013 vorgeschrieben sind oder auch separate Güllebehälter – sofern sich die vorhandene Lagerkapazität von mindestens sechs Monaten auf neun Monate bis maximal zwölf Monate erhöht. Darüber hinaus sind Maßnahmen nur förderfähig, wenn der Viehbestand nicht mehr als zwei Großvieheinheiten (eine Milchkuh entspricht einer Großvieheinheit) je Hektar selbstbewirtschaftete Fläche beträgt.
Zudem sind nur Antragsteller förderfähig, die mit ihrem aktuellen und geplanten Tierbestand folgende Grenzen nicht überschreiten: nicht mehr als 300 Rinder (Kälber zählen ab dem siebten Lebensmonat), 250 Mastkälber, 1.500 Mastschweine ab 30 Kilogramm, 560 Sauen einschließlich Ferkel bis 30 Kilogramm, 4.500 Ferkel als separate Ferkelaufzucht von zehn bis 30 Kilogramm, 15.000 Legehennen oder Truthühner, 30.000 Junghennen oder Mastgeflügel, 1.000 Schafe oder Ziegen. Bei Gemischtbeständen gilt der prozentuale Anteil. Eine Bestandsaufstockung ist bei allen Tierarten möglich, solange sich die Betriebe innerhalb der Grenzen bezüglich Tierzahl und Großvieheinheit pro Hektar bewegen.
Gefördert werden Unternehmen der Landwirtschaft unabhängig der gewählten Rechtsform. Der Anteil der landwirtschaftlichen Umsatzerlöse an den Erlösen des Gesamtunternehmens muss mindestens 25 Prozent betragen. Um die Förderung stärker an der Bedürftigkeit auszurichten, sind die Prosperitätsgrenzen reduziert worden.
Im Jahr 2014 stehen voraussichtlich zehn Millionen Euro für die Agrarinvestitionsförderung zur Verfügung. Im Jahr 2013 waren noch ungefähr 43 Millionen Euro bewilligt worden. Die Vergabe der Mittel erfolgt mit einem Ranking der Anträge nach einem Punktesystem, das auf die Ziele des Tier- und Umweltschutzes ausgerichtet ist.
Quelle: LWK Niedersachsen