Schaumann BioEnergy erfüllt die Vorgaben für den Umgang mit Zusatzstoffen
(BFL). Mit der Veröffentlichung der neuen Technischen Regel für Gefahrstoffe (TRGS 529) im
gemeinsamen Ministerialblatt am 13.04.2015, wird der Umgang mit Zusatzstoffen für
Biogasanlagen bei der Herstellung von Biogas neu geregelt. Die neue Regelung betrifft in
erster Linie die Lagerung und Dosierung von Spurenelement- und Eisen-Produkten.
Für Schaumann BioEnergy hat der Arbeitsschutz sowohl in der Herstellung als auch der
Verwendung der Produkte eine große Bedeutung. Die aktuell von der Berufsgenossenschaft
beschlossene Regelung wird bereits seit Jahren umgesetzt. Dem Kunden wird somit eine
hohe Sicherheit beim Umgang mit den Schaumann BioEnergy-Produkten geboten.
Die Auswahl der Rohstoffe für die Mikronährstoff-Mischungen der BC.-Produkte erfolgt auf
Basis einer hohen Bioverfügbarkeit und einer geringen Toxizität. Das patentierte
Produktionsverfahren für die organisch gebundenen ACTILINC-Chelate ist ein Garant für
eine hohe Funktionalität der Produkte bei gleichzeitig sicherer Handhabung. Daher
unterliegen alle festen und flüssigen BC.-Produkte von Schaumann BioEnergy nicht den
strikten Regelungen für toxische Produkte der Kategorie 1-3.
Granulat-Produkte: Seit 2008 werden alle Granulat-Produkte in fermentierbaren Säcken,
angepasst an die Tagesdosis, geliefert. Somit erfolgt die Dosierung in geschlossenen
Gebinden. Die Spurenelement-Darreichung in granulierter Form erhöht auch die Sicherheit
gegen unbeabsichtigte Staubbildung.
Flüssig-Produkte: Für die sichere Handhabung der Flüssig-Produkte bietet Schaumann
BioEnergy Pumpen sowie Auffangwannen an.
Schaumann BioEnergy ist immer einen Schritt voraus und mit der BC.-Produktlinie werden
hoch wirksame und sichere Produkte angeboten.
Weitere Informationen unter www.schaumann-bioenergy.eu.