Stellungnahme zur anstehenden EEG-Novellierung
(DLG). Der Ausschuss für Biogas bei der DLG (Deutsche Landwirtschafts-Gesellschaft) hat eine fachliche Stellungnahme zur anstehenden Novellierung des Erneuerbaren Energien-Gesetzes (EEG) herausgegeben. Danach soll die Förderung der Bioenergie aus Biomasse stärker zielorientiert und auf Basis von Effizienzkriterien erfolgen. Wichtig erscheint eine klare Zielhierarchie, anhand derer die unterstützen Maßnahmen beurteilt werden sollen. Besteht beispielsweise das Ziel der Bundesregierung in einem effizienten Klimaschutz, dann sollen auch nur solche Pfade gefördert werden, die einen besonders hohen Wirkungsbeitrag haben. Andere hingegen gehören konsequent gestoppt. Beachtet werden müssen aber auf jeden Fall die sektorübergreifenden Wechselwirkungen zur klassischen landwirtschaftlichen Produktion, um förderbedingte Fehlentwicklungen und falsche Preisimpulse zu vermeiden. Diese könnten mittelfristig zu einer drastischen Verschlechterung der Akzeptanz der Bioenergie führen und damit einen hoffnungsvolle Entwicklung erschweren.
Abschaffung der Bindung des Gülle-Bonus an den NaWaRo-Bonus
Die Ausschussmitglieder, die überwiegend praktizierende Landwirte und Betreiber von Biogasanlagen sind, halten eine Vereinfachung der Bonusstruktur für dringend erforderlich, um einen Bonus optimierten Anlagenbau und Verwerfungen in der landwirtschaftlichen Produktion zu verhindern. Sie fordern die Abschaffung der Bindung des Gülle-Bonus an den NaWaRo-Bonus, da hierdurch die Gefahr einer Überförderung besteht. Der Landschaftspflege- und Emissionsminderungsbonus sollten ebenfalls abgeschafft werden, da sie weder Einfluss auf die Substratwahl noch die Einführung spezieller Filtertechniken haben. Den Emissionsminderungsbonus halten die Mitglieder des DLG-Ausschusses für Biogas allein schon deshalb für überflüssig, da entsprechende Luftreinhaltungsvorgaben im Fachrecht existieren und dort bereits umfassend geregelt sind. Der Technologie-Bonus sollte eingeschränkt und nur noch für die Biomethaneinspeisung gewährt werden.
Noch stärkere Forcierung der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK)
Als sehr wichtig erachten die Ausschussmitglieder, dass die Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) gerade unter Effizienzgesichtspunkten noch stärker von der Politik forciert wird. Neuanlagen sollten nur noch förderfähig sein, wenn die Mehrheit der anfallenden Wärme in KWK-Anlagen verwendet wird. Ohne eine solche Wärmenutzung besteht die Gefahr der Verschwendung von Ressourcen. Dies kann kurzfristig zu einer schwindenden Akzeptanz in der Gesellschaft führen. Zusätzlich ist es erforderlich, dass ein diskriminierungsfreier Zugang zum Wärmemarkt möglich ist und alle Marktpartner denselben Zugang zum Wärmemarkt haben. Dies ist in einigen Kommunen bisher nicht möglich.
Reduzierung des Verwaltungsaufwandes
Der Ausschuss fordert überdies, dass mit der Novellierung des EEG auch eine Reduzierung des Verwaltungsaufwandes und eine präzise Definition von Begriffen einhergehen. Kritisch wird gesehen, dass immer mehr Klärungen durch die Clearingstelle erfolgen müssen. Ursache hierfür sind die vom Gesetzgeber im bestehenden EEG enthaltenen unklaren Begriffsbestimmungen. Diese Unklarheiten steigern die Unsicherheiten bei der Investitionsplanung und verhindern zuweilen das zügige Umsetzen von Projekten. Eine Chance sieht der Ausschuss vor allem auch darin, dass durch eine Verstetigung des Rechtsrahmens eine gewisse Routine bei allen Beteiligten entsteht und auch die Rechtsprechung zunehmend auf genügend Sachkenntnis im Bereich Bioenergie zurückgreifen kann.
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DLG-Ausschuss für Biogas fordert stärkere Ausrichtung der Förderung von Bioenergie an Zielen und Effizienzkriterien Stellungnahme zur anstehenden EEG-Novellierung
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