Bundestag beschließt Kreislaufwirtschaftsgesetz
Gülle zur Verwertung in Biogasanlagen wird zukünftig dem Abfallrecht unterworfen
(BFL). Der Bundestag hat heute dem Regierungsentwurf zur Neuregelung Kreislaufwirtschaftsgesetzes zugestimmt. Cornelia Behm, Sprecherin für Ländliche Entwicklung der Bundestagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN teilte in einer Pressemitteilung dazu mit, dass in Konsequenz dieses Beschlusses Gülle zur Vergärung in Biogasanlagen zukünftig dem Abfallrecht unterworfen sein wird. Um genau zu sein: Ob es sich bei Gülle zur Vergärung in Biogasanlagen tatsächlich um Abfall handelt, muss demnach zukünftig von den zuständigen Behörden von Fall zu Fall abhängig von der konkreten Sachlage festgestellt werden. Mit dieser Änderungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes kommt die schwarz-gelbe Bundesregierung einer Aufforderung der EU-Kommission nach, die auf eine entsprechende Auslegung der Abfallrahmenrichtlinie beharrt.
"Das ist Rechtsunsicherheit pur und kann doch wirklich so nicht wahr sein," kritisiert Cornelia Behm, Sprecherin für Ländliche Entwicklung der Bundestagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN diesen Beschluss. "Eine Verwaltungsvorschrift oder Verordnung, die hier klare Kriterien festlegt, muss die Bundesregierung erst noch erarbeiten und mit den Ländern abstimmen . Ab wann hier Klarheit bestehen wird, bleibt offen."
Gülle, die nicht in Biogasanlagen verwertet werden soll, wird aber auch zukünftig in keinem Fall Abfall sein. "Ein sachlicher Grund für diese unterschiedliche Behandlung von Gülle ist bisher nicht zu erkennen," kritisiert Behm. "Nun aber beugt sich die schwarz-gelbe Koalition hier ganz handzahm der Rechtsauffassung der Kommission."
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"Biogas"-Gülle wird grundsätzlich zu Abfall!
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