Auch für verbesserte Produktions- und Arbeitsbedingungen gibt es Geld
Das Land Niedersachsen und die Freie Hansestadt Bremen gewähren Zuschüsse bis zu 30 Prozent der Nettokosten. Die AFP-Förderung erfolgt im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ unter finanzieller Beteiligung der EU.
Investitionswilligen Landwirten, die am diesjährigen AFP-Antragsverfahren teilnehmen möchten, wird empfohlen, sich mit den zuständigen Bezirks- und Außenstellen der Landwirtschaftskammer Niedersachsen in Verbindung zu setzen. Die Kammer weist darauf hin, dass bei baugenehmigungspflichtigen Vorhaben die Baugenehmigung bereits mit dem Förderantrag eingereicht werden muss.
Quelle: Landwirtschaftskammer Niedersachsen