Dieser Abschnitt verweist auf die Hinweise zur Förderung auf den Internetseiten der
Landwirtschaftskammer NRW, soweit sie Tierhaltung betreffen.
Agrarreform 2023 - ein Überblick
https://www.landwirtschaftskammer.de/foerderung/hinweise/agrarreform-2023.htm
Seit dem 1. Januar 2023 ist die Agrarreform in Kraft getreten und bringt einige gravierende
Änderungen hinsichtlich der landwirtschaftlichen Förderung mit sich. Die EU-Kommission hat Ende
des Jahres 2022 den bundesdeutschen Strategieplan abschließend genehmigt. Auch wenn die
Verordnungen des Bundes und des Landes veröffentlicht wurden und somit das Grundgerüst an
Regelungen feststeht, gibt es noch einige Detailfragen, die nicht geklärt sind. Es können sich
weiterhin noch Änderungen, insbesondere bei den Detail- und Umsetzungsfragen, ergeben.
Förderung von speziellen Investitionen zur Verbesserung des Tierwohls, der Tiergesundheit und
der Energiesicherheit in landwirtschaftlichen Unternehmen
https://www.landwirtschaftskammer.de/foerderung/laendlicherraum/tierwohlinvestitionen/index.htm
Aktuelles
Für das Antragsverfahren für Investitionen zur Verbesserung der Energiesicherheit
(Förderbaustein: Anlagen zur Sicherung einer Notstromversorgung) wurde zum 08.11.2023 ein
entsprechender Antragsstopp ausgesprochen. Es können keine Anträge mehr bei den zuständigen
Kreisstellen eingereicht werden.
Tierschutzmaßnahmen - Förderperiode 2023 - 2027
https://www.landwirtschaftskammer.de/foerderung/laendlicherraum/tierschutz-2023/index.htm
aktuelle Antragsformulare und weitere Informationen zur Förderung der Haltungsverfahren auf
Stroh und der Sommerweidehaltung der EU-Förderperiode 2023 bis 2027
- Haltungsverfahren auf Stroh
- Sommerweidehaltung
- Zucht und Haltung bedrohter Haus- und Nutztierrassen
Förderrichtlinien Wolf
Förderrichtlinien Wolf - Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen
Gewährung von Zuwendungen für Präventionsmaßnahmen bei Schafen, Ziegen und Gehegewild,
im ‚Streifgebiet des Schermbecker Wolfsrudels‘ auch bei Pferden,
zum anderen soll die Billigkeitsleistung der Minderung von durch den Wolf verursachten
wirtschaftlichen Belastungen durch den Ausgleich von Schäden an Nutz- und Haustieren,
einschließlich Jagd-, Herdenschutz- und Hütehunden sowie mit dem Wolfsübergriff verbundenen
Sachschäden dienen.
Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP) 2014 bis 2022
https://www.landwirtschaftskammer.de/foerderung/laendlicherraum/investition/afp.htm
https://www.landwirtschaftskammer.de/foerderung/laendlicherraum/investition/afp-2023.htm
Tierhaltung
Die Förderung erhalten Betriebe für Investitionen in besonders artgerechte Tierhaltung nach
Anlage 1 (siehe unten) sowie für weitere Investitionsvorhaben in konventionellen Betrieben sowie
Betriebe des ökologischen Landbaus. Weiter besteht die Möglichkeit einen Zuschuss für
klimatisierte Lagerräume für Obst- Gemüse und sonstige Sonderkulturen zu erhalten, wenn sie
besondere Anforderungen an den Ressourcenschutz erfüllen, sowie für Lagerräume für Grobfutter im
Zusammenhang mit der eigenbetrieblichen Umsetzung besonders tiergerechter oder
standortangepasster Produktionsverfahren.
Auch im Bereich des Garten- und Gemüsebaus, in der Schweine- oder Geflügelhaltung, bei
spezifischen Investitionen zum Umwelt- und Klimaschutz sowie bei der Pferdezucht besteht die
Möglichkeit auf einen Zuschuss.
Link Anlage 1: AFP - Anlage 1, Stand 15.02.2021 (landwirtschaftskammer.de)