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(BFL). Big Dutchman, der weltweite Marktführer für moderne Geflügel- und Schweinestalleinrichtungen, hat erstmals in seiner deutschen Geschichte 34 betriebsbedingte Kündigungen ausgesprochen. Auslöser dafür sind vor allem die unsichere politische Lage in Russland und der Ukraine sowie die schwierige Marktlage in Westeuropa. "Der Umsatz im letzten Jahr ist um 15 Prozent auf rund 732 Millionen Euro gefallen", erklärte der Vorstandsvorsitzende Bernd Meerpohl am Freitag auf einer Betriebsversammlung in Calveslage. Für 2014 rechnet das Unternehmen jetzt mit weiteren ca. 15 Prozent Umsatzeinbußen.
Aufgrund der europäischen Hennenhaltungsverordnung und strengeren Vorgaben für die Sauenhaltung hatte der Big Dutchman-Standort in Vechta-Calveslage in den letzten Jahren von einer Sonderkonjunktur profitiert. "Praktisch alle bestehenden Anlagen mussten innerhalb kürzester Zeit an die neuen Rahmenbedingungen angepasst werden und sind jetzt auf dem neuesten Stand. Daher sind in den nächsten zehn Jahren keine umfangreichen Aufträge in Europa mehr zu erwarten", erklärt Meerpohl die Ausgangslage. "Außerdem ist die Investitionsbereitschaft für Erweiterungen und Neubauten in Westeuropa derzeit sehr gering. Das liegt an den niedrigen Eier-, Hähnchen- und auch Schweinepreisen und an der allgemein kritischen Stimmung gegenüber der Tierhaltung. Diese und andere Faktoren tragen dazu bei, dass Genehmigungen kaum noch erteilt werden. Obendrein sind jetzt auch die ukrainischen und russischen Märkte, die sich zu unseren wichtigsten Wachstumstreibern entwickelt hatten, über Nacht zum Problemfall geworden." Das alles, so Meerpohl, werfe Big Dutchman nicht um, sei "aber definitiv mit größter Sorgfalt" zu betrachten.
In Asien und Nord- und Südamerika ist die Big Dutchman-Firmengruppe dank hoher Investitionen in Logistik und Vertrieb in den vergangenen Jahren nach wie vor bestens aufgestellt. Die Aufgaben der Unternehmenszentrale in Vechta-Calveslage werden deshalb in Zukunft noch stärker in der Unterstützung der ausländischen Tochtergesellschaften liegen. "Unser Dreijahres-Plan sah vor, dass wir auf diesem Wege und durch normale Fluktuation auf betriebsbedingte Kündigungen verzichten können. Doch vor allem die aktuelle Entwicklung in Russland und der Ukraine zwingt uns leider zu schnellerem Handeln", so Meerpohl.
"Wir bedauern außerordentlich, dass wir uns in diesem Umfang von Mitarbeitern trennen müssen. Aber die derzeitigen Entwicklungen lassen uns keine andere Wahl", erläutert Bernd Meerpohl den schmerzhaften Schritt. "Wir werden alle betroffenen Mitarbeiter bei der Suche nach neuen Arbeitsplätzen bestmöglich unterstützen. Dazu gehört auch das Angebot für viele von ihnen, künftig bei unseren Auslandsgesellschaften tätig zu werden. Denn wir sind davon überzeugt, dass unser weltweites Engagement ein gutes Fundament für den langfristigen Erfolg der gesamten Big Dutchman-Gruppe ist."
Big Dutchman konzipiert und realisiert Fütterungsanlagen und Stalleinrichtungen für die moderne Geflügel- und Schweinehaltung. Seit über 75 Jahren steht der Name für Innovationen, Hightech und dauerhafte Qualität. Unter dem Dach der Holding Big Dutchman AG beschäftigt die Big Dutchman-Gruppe heute weltweit rund 2.500 Mitarbeiter, davon bislang 836 Mitarbeiter im Stammhaus in Vechta-Calveslage. Die Produkte werden über rund 30 Tochterfirmen - darunter sieben Logistikzentren - und rund 200 unabhängige Agenturen weltweit vertrieben. Big Dutchman ist ein unabhängiges Familienunternehmen und gilt seit Jahren als internationaler Marktführer der Branche.
Weitere Informationen unter www.bigdutchman.de.
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POWERLINE®C jetzt mit Zertifikat „schwerentflammbar“
(BFL). Das Dämmelement für den Stall- und Hallenbau, POWERLINE®C von Recticel, wurde in die Brandklasse C s2 d0 gemäß DIN EN 13501 eingestuft und entspricht damit der bauaufsichtlichen Benennung “schwerentflammbar“, ebenso wie die Baustoffklasse B1 nach DIN 4102.
Mit der Harmonisierung der europäischen Brandklassen wurden diese in das deutsche Baurecht übernommen und stellen die ausschließliche Grundlage zur Beurteilung des Brandverhaltens von genormten Wärmedämmstoffen dar.
POWERLINE®C besteht aus dem duroplastischen Dämmstoff Polyurethan. Die Platte kann im Brandfall weder schmelzen noch abtropfen und damit auch nicht brennend abtropfen. Im Brandfall trägt POWERLINE®C somit nicht zur Brandausbreitung bei und leistet damit einen wesentlichen Beitrag zum vorbeugenden Brandschutz für die Sicherheit von Mensch und Tier.
Die geringe Plattendicke bei gleichzeitig hoch effizienter Dämmleistung bietet ausreichend planerischen Spielraum auch bei erhöhten Anforderungen an das Brandverhalten. Im Vergleich zu anderen Dämmstoffen erreicht POWERLINEâC in der WLS 025 bereits mit einer Dicke von nur 60 mm eine ausgezeichnete Dämmwirkung (U-Wert = 0,39 W/(m²·K).
Weitere Informationen unter www.recticel-daemmsysteme.de.
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(BFL). Aktuelle Informationen um Tierhaltung in der Landwirtschaft bietet erneut der aid infodienst e. V. mit den zwei aktualisierten Broschüren „Anzeigepflichtige Tierseuchen“ und „Arzneimittelrecht für Nutztierhalter“. Letzteres Heft geht explizit auf die 16. Novelle des Arzneimittelgesetzes (AMG) ein, das seit dem 1. April 2014 gültig ist.
Informationen zu anzeigepflichtiger Tierseuchen sind gerade bei einem erhöhten Risiko für die Afrikanische Schweinepest oder auch Maul- und Klauenseuche wichtig, da nur eine schnelle Erkennung von Tierseuchen deren Verbreitung verhindern und zur erfolgreichen Bekämpfung beitragen kann. Deshalb besteht die gesetzliche Pflicht zur Anzeige gefährlicher Tierkrankheiten. Das Heft informiert Tierhalter, welche Seuchen bereits bei Befallsverdacht der zuständigen Behörde mitgeteilt werden müssen. Ursachen, Verbreitungswege, Merkmale und Maßnahmen gegen die Weiterverbreitung aller anzeigepflichtigen Tierseuchen werden beschrieben. Fotos zeigen anschaulich wichtige Krankheitssymptome. Die alphabetische Gliederung des Heftes ermöglicht ein schnelles Auffinden der Krankheitsbeschreibungen. Die Neuauflage berücksichtigt das Tiergesundheitsgesetz, das ab Mai 2014 das Tierseuchengesetz ablöst und eine Reihe weiterer Regelungen zum Schutz vor und zur Bekämpfung von Tierseuchen enthält.
Kommt es glücklicherweise nicht zum Seuchenfall, bedrohen dennoch häufig „normale“ Krankheiten die Tiergesundheit und die wirtschaftliche Nutztierhaltung. Für eine wirksame Behandlung der Tiere setzt der Landwirt gemeinsam mit seinem Tierarzt medizinisch notwendige Indikationen ein. Hierfür gelten seit dem 16. April neue gesetzliche Vorgaben. Kernstück des neuen Arzneimittelgesetzes (AMG) ist das Antibiotika-Minimierungskonzept, das den Verbrauch dieser Medikamente auf das therapeutisch unverzichtbare Mindestmaß verringern soll.
Der Einsatz von Antibiotika muss gemeldet werden und alle Daten werden in einer zentralen Datenbank erfasst. Die Überwachungsbehörden erhalten so Daten zur Häufigkeit der Antibiotikaanwendungen und können Betriebe vergleichen und beurteilen. Sollten dabei die verabreichten Antibiotikamengen über dem Bundesdurchschnitt liegen, muss der Tierhalter gemeinsam mit dem Hoftierarzt prüfen, wo die Ursachen für den erhöhten Verbrauch liegen und ob dieser verringert werden kann. Die 25% der Tierhalter, die am meisten Antibiotika verbrauchen, haben mit dem Tierarzt einen schriftlichen Reduktionsplan zu erstellen. Wenn es nicht gelingt den Antibiotika-Einsatz zu verringern, kann die Behörde weitere Maßnahmen anordnen, dies kann bis zu einer dreijährigen Untersagung der Tierhaltung führen. Aber auch die Betriebsleiter wissen dann, wieviel Antibiotika sie im Vergleich zu ihren Berufskollegen einsetzen.
Ziel der AMG-Novelle ist es letztendlich, die Tiergesundheit insgesamt durch ein verbessertes Management zu verbessern. Denn Tiere, die erst gar nicht erkranken, benötigen auch keine Arzneimittel und Antibiotika. „Vorbeugen ist besser als heilen!". Mehr zur AMG-Novelle finden Sie im neu aufgelegten aid-Heft "Arzneimittelrecht für Nutztierhalter".
Aber nicht nur die Tierhaltung und die Landwirtschaft – sondern der Landwirt selbst steht oft im Focus der aid-Veröffentlichungen. Eigentlich mag man es gar nicht mehr hören, so oft trommeln Sparkassen, Versicherungen und andere Finanzdienstleister für eine zusätzliche Vorsorge im Alter. Dennoch stellt sich gerade für Familien in der Landwirtschaft die Frage, ob die Zahlungen aus der Rentenkasse für einen sorglosen Lebensabend ausreichen. Einfache Antworten auf diese Frage gibt es jedoch nicht. Schließlich sind gerade auf landwirtschaftlichen Betrieben die Voraussetzungen zu verschieden: Wird der Hof von einem der Kinder übernommen? Bleiben die Eltern und Großeltern auf dem Hof? Wie viel Geld kann zurückgelegt werden, wie viel für die Betriebsentwicklung gebraucht?
Einen fundierten Einstieg ins Thema bietet das neue aid-Heft "Private Altersvorsorge - Luxus oder Notwendigkeit?", das sich vor allem an Familien und Beschäftigte in Landwirtschaft, Gartenbau und Forstwirtschaft wendet. Es enthält Beispiele und Tabellen zur Ermittlung des individuellen finanziellen Bedarfs im Alter und erläutert, mit welchem Einkommen man zu Rentenbeginn rechnen kann. Zusätzlich zu dem Heft gibt es auf der Homepage des aid einen kostenlosen, interaktiven Rentenrechner, in der Rubrik Personenversicherungen. Auch die Bedeutung des Betriebes als wichtiges Standbein der Vorsorge wird im Heft beleuchtet, sowohl für den Fall der Aufgabe als auch bei Fortführung im Haupt- oder Nebenerwerb. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Vorstellung der möglichen Formen einer privaten Vorsorge, von staatlich geförderten Programmen wie der Riester-Rente über Angebote von Versicherungen bis zu Investmentfonds und Auszahlplänen. Zudem bietet es einen Fahrplan, wann eine private Vorsorge beginnen sollte, zu welchem Zeitpunkt eine Prüfung der gewählten Vorsorgeart ansteht und wann endgültige Entscheidungen zur Hofnachfolge und zum tatsächlichen Einkommensbedarf im Alter getroffen werden sollten. Tipps zur unabhängigen Beratung und zu weiterführender Literatur bzw. Onlineangeboten helfen bei der konkreten Umsetzung. Leicht verständlich und klar strukturiert bietet das Heft allen Generationen auf landwirtschaftlichen Betrieben einen guten Überblick über ein kompliziertes Thema.
Die aid-Hefte finden Sie im BFL-Shop oder direkt im Medienshop des aid.
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Hilfe bringt die neue aid-App „Führerschein-Finder“
(aid). Welche Schlepper darf ich mit meinem Führerschein eigentlich fahren, wie viele Hänger darf
ich mitführen und welches zulässige Gesamtgewicht dürfen diese nicht überschreiten? Darf
ich mit meinem Führerschein auch selbstfahrende Mähdrescher oder Häcksler führen? Diese
und andere Fragen sind immer wieder von Azubis der Landwirtschaft zu hören. Aber auch so
mancher erfahrene Landwirt und Ausbilder weiß häufig keinen Rat.
Damit ist es jetzt vorbei. Die neue aid-App „Führerschein-Finder“ bietet passende Antworten
auf diese Fragen. Mit wenigen Klicks finden Sie heraus, welche Fahrerlaubnisklasse Sie für
welches land- oder forstwirtschaftliche Fahrzeug benötigen, oder umgekehrt, welche
Fahrzeuge Sie mit Ihrem Führerschein fahren dürfen.
Doch damit nicht genug: Alle Verkehrsteilnehmer, die ein Fahrzeug außerhalb eines landoder
forstwirtschaftlichen (lof)-Zweckes fahren möchten, können ebenso unkompliziert die
erforderliche Fahrerlaubnisklasse mit der App herausfinden. Berücksichtigt sind alle seit dem
19.01.2013 in Deutschland und in den anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union
gültigen Vorgaben für den Führerschein und die Fahrerlaubnisklassen. Wer noch einen vor
diesem Datum ausgestellten Führerschein besitzt, kann sich mit der App seine
entsprechenden neuen EU-Fahrerlaubnisklassen anzeigen lassen.
Kostenlos im App Store und bei Google play.
Für das iPhone, iOS ab Version 6.0 Für das Android-Smartphone, Android ab 2.2
Weitere Informationen:
www.aid.de/landwirtschaft/fahrzeuge_fuehrerschein_app.php
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Planung von Biogasanlagen - Biomassenutzung - Fahrsiloentwässerung
(BFL). Diesen Schwerpunkten witmet sich das neue Heft der BetonMarketing Deutschland GmbH und zeigt die Möglichkeiten und speziellen Anforderungen des Betonbaues in der Landwirtschaft.
Behälter in Biogasanlagen werden oft in Stahlbeton- oder Spannbetonbauweise ausgeführt. Der erste Beitrag im aktuellen Heft beschreibt ausgehend von den verfahrenstechnischen und umweltrechtlichen Rahmenbedingungen die konstruktiven, tragwerksplanerischen und betontechnischen Anforderungen für die Planung und den Bau von Biogasanlagen aus Beton. Der Beitrag gibt wertvolle Hinweise zu den unterschiedlichen Anforderungen die Eintragsbunker, Vorratsbehälter, Biogasfermenter und Gärrestelager an den Werkstoff Beton stellen. Ergänzend wird auch auf erwartete bau- und wasserrechtliche Regelungen eingegangen und erläutert.
Der zweite Beitrag beschäftigt sich mit einigen Beispielen der Biomassenutzung in Thüringen. Das Land Thüringen will 2020 ca. 30 % des Endenergieverbrauchs aus regenerativen Energien decken, wovon Biomasse daran einen maßgeblichen Anteil haben soll. Mit etwa 80% stellt Biomasse schon jetzt den größten Anteil aus regenerativen Energien in Thüringen.
Im letzten Beitrag wird das Regelwerk und dessen Anforderung an Fahrsiloanlagen beschrieben. Es werden verschiedene Lösungen vorgestellt und praktische Anwendungsbeispiele gezeigt um einem zukünftigen ordnungsrechtlichen Rahmen der wasserrechtliche und bautechnische Erfordernissen verlangt, gerecht zu werden.
Das Heft kann im Beton-Shop zum Preis von 8,00 EUR bestellt werden und steht hier als kostenloser Download (PDF) zur Verfügung.
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(AMI). Wieder etwas erholt zeigen sich die Preise für Agrarprodukte. Im März dürfte der Index der 13 wichtigsten in Deutschland erzeugten Agrarrohstoffe um 1 % auf 142,0 Punkte zugelegt haben, vor allem aufgrund höherer Erzeugerpreise für Getreide und Raps. Auch Schlachtschweine und -kühe tendierten im März preislich etwas fester.
Die Getreidemärkte werden von der Verunsicherung über die weitere Lieferfähigkeit der Schwarzmeerregion getrieben. Die Inlandsnachfrage nach Brot- und Futtergetreide lebt auf, da sich Verarbeiter der Mengen aus der Ukraine in den nächsten Monaten nicht mehr sicher sein können. Gleichzeitig brummt das Exportgeschäft. Deutschland hat bis Mitte März rund 8,6 Mio. t Weizen in Drittländer exportiert, das sind 3,1 Mio. t mehr als im Vorjahr. Die Futtergetreidepreise legten um 3 %, Weizen sogar um 4 % gegenüber dem Vormonat zu. Einen sprunghaften Anstieg verzeichnet Raps. Die aktuell weltweit knappe Versorgungslage für Ölsaaten ließ die Preise im März um 7 % steigen.
Die Milchpreise sind mit mehr als 40 Ct/kg ins neue Jahr gestartet. Im 1. Quartal kam es nur zu leichten Korrekturen und auch in den kommenden Monaten dürften die Milchpreise weiterhin über dem Vorjahresniveau liegen.
Jahreszeittypisch stehen Jungbullen anhaltend unter Preisdruck, die Nachfrage der Schlachtereien ist relativ ruhig. Auch im April ist von leichten Preisschwächen auszugehen. Die Sperrung Russlands für europäisches Schweinefleisch führte zuletzt zu Preisdruck am deutschen Schlachtschweinemarkt. Inzwischen hat sich die Nachfrage aber wieder belebt, so dass in den kommenden Wochen festere Preise zu erwarten sind.
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Biofilter: Mikroorganismen bekämpfen Luftschadstoffe
(VDI). Zahlreiche Geruchsstoffe und Lösemittel lassen sich mithilfe von Biofiltern aus Abgasströmen entfernen. Der Stoffabbau erfolgt dabei aerob durch Mikroorganismen, die auf festen Trägersubstanzen angesiedelt sind. Die Richtlinie VDI 3477 „Biologische Abluftreinigung – Biofilter“, die im Mai 2014 als Entwurf veröffentlicht wird, gibt Interessenten darüber Auskunft, welche Abgasarten beziehungsweise Stoffe bisher erfolgreich mit einer Biofilteranlage entsorgt wurden. Darüber hinaus enthält sie die für eine sachgerechte Auslegung der Anlage notwendigen Grundlagen und Bewertungskriterien. Die Richtlinie führt Produktionsverfahren auf, bei denen sich eine biologische Abgasbehandlung in Biofiltern sich in der Praxis bewährt hat.
Gegenüber der Ausgabe vom November 2004 wurden nicht nur neueste Erkenntnisse in die Richtlinie eingearbeitet, sondern auch die Abschnitte „Deponiegasbehandlung“ und „Landwirtschaftliche Biofilter“ ergänzt.
Herausgeber der Richtlinie VDI 3477 „Biologische Abgasreinigung – Biofilter“ ist die Kommission Reinhaltung der Luft im VDI und DIN. Die Richtlinie ist ab Mai 2014 als Entwurf zum Preis von EUR 113,90 beim Beuth Verlag (Telefon +49 30 2601-2260) erhältlich. Einsprüche können bis zum 31. August 2014 unter www.vdi.de/einspruchsportal eingereicht werden. Weitere Informationen sowie Onlinebestellungen sind unter www.beuth.de erhältlich.
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Die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen sucht für den Fachbereich 71 - Tierproduktion - mit Dienstsitz in Münster im Rahmen des Projektes Kompetenzzentrum für die Demonstrationsbetriebe im Bereich Tierschutz (Schweinehaltung) mit Beginn zum 01.06.2014 eine/n wissenschaftliche/n Mitarbeiter/in.
Aufgabenschwerpunkte:
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- Federführung für die Auswahl und Betreuung der Modell- und Demonstrationsbetriebe (MuD-Betriebe)
- Erstellung der Betreuungs- und Beratungskonzepte für die MuD-Betriebe
- Koordination der Berater(innen)-Einsätze
- Aufbau von Netzwerken
- Kontaktstelle zum VLK als Zentralstelle und Wissenschaft
- Kontaktstelle zu den Landwirtschaftskammern Niedersachsen und Schleswig-Holstein sowie den Länderdienststellen im Rahmen des Vorhabens
- Erledigung der Aufträge zur Umsetzung der MuD-Konzepte (z. B. Netzwerktreffen)
- Berichterstattung gegenüber den Auftraggeberinnen bzw. Auftraggebern
- Umsetzung des Abrechnungswesens gegenüber den Auftraggeberinnen bzw. Auftraggebern
Erwartet wird ein Abschluss als Diplom-Agraringenieur/in (Universität), Master Agrarwirtschaft oder ein vergleichbaren Studienabschluss. Bewerbungsfrist ist der: 28. März 2014
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(BFL). Das Bundeskabinett hat einen Regierungsentwurf für die Verordnung zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) beschlossen, in dem Jauche-, Gülle- und Sickersaftbehältern (JGS-Anlagen) nicht mehr enthalten sind. Das Umweltministerium hatte ursprünglich entsprechende Regelungen gefordert, die aber offensichtlich vom Landwirtschaftsministerium abgelehnt wurden. Der Landwirtschaft bleibt damit auf bundesebene womöglich eine Verschärfung mit höheren Anforderungen für diese Anlagen vorerst erspart.
Ob es nun bei dieser Regelung bleibt und die Regelungen einzelner Bundesländer anzuwenden sind, hängt davon ab ob JGS-Anlagen in der anstehenden Bundesratsinitiative noch eine Rolle spielen.
Dazu weitere Informationen unter agrarheute.com.
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(LPD). Junge Landwirte müssen heute ganz anders planen als ihre Eltern vor rund 20 Jahren. Wer damals einen Schweinestall gebaut hatte, konnte mit relativ gleichbleibenden Rahmenbedingungen rechnen. Heute können Anforderungen aus Politik und Gesellschaft dazu führen, dass ein neuer Stall schon nach wenigen Jahren wieder umgebaut werden muss. Unter dem Motto „Weiter denken“ stand deshalb auch der jüngste Junglandwirtetag in Oesede.