(LPD). Das Landvolk Niedersachsen sieht die Erzeugung von Bioenergie aus Biomasse durch die Vorlage der Novelle zum Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) nachhaltig bedroht. Heftige Kritik äußert der Verband an den Einschnitten, die auch bereits bestehenden Anlagen treffen würden. „Die Betreiber genehmigter und in Betrieb gegangener Biogasanlagen müssen nachhaltig auf die Zusagen des Staates vertrauen können“, verdeutlicht Landvolkpräsident Werner Hilse. Nach Einschätzung des Verbandes gehen zudem die Detailvorschriften zur Begrenzung des weiteren Zubaus weit über das im Koalitionsvertrag formulierte Ziel hinaus. „Die mit dem EEG 2012 korrigierten Förderrichtlinien haben das Investitionsvolumen in Biomasseanlagen bereits deutlich zurückgefahren. Der jetzt vorgelegte Gesetzentwurf würde nicht nur Neuinvestitionen verhindern, sondern auch bereits laufende Anlagen in Schwierigkeiten bringen“, kritisiert Hilse.
Nach Einschätzung des Verbandes sollte eine erneute EEG-Novelle zusätzliche Anreize zur Vermarktung des erzeugten Stromes setzen und die Vorteile von Biomasse als bedarfsgerecht verfügbare Bioenergie zur Abdeckung von Spitzenlasten besonders fördern. Das Landvolk erinnert mit dem Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverband (WLV) in einem gemeinsamen Positionspapier zum EEG an das Investitionsvolumen von 20 Milliarden Euro. Diesen Betrag haben die deutschen Landwirte allein in den Jahren 2009 bis 2013 in die Erzeugung erneuerbarer Energien investiert, in erster Linie in Fotovoltaik und Biogasanlagen. Die damals angelegten Wirtschaftlichkeitsberechnungen dürften von der Politik heute nicht willkürlich durchkreuzt werden, sagt Hilse. Unter anderem würde nach Einschätzung des Verbandes der Verzicht auf die sogenannten Einsatzstoffvergütungsklassen den Neubau weiterer Biogasanlagen vollständig zum Erliegen bringen. Sinnvoller als der vollständige Verzicht wären dagegen Anreize zur Verwertung von Gülle, Mist und anderen landwirtschaftlichen Nebenprodukten. Die im Gesetzentwurf vorgeschlagene Begrenzung der zusätzlichen Biomasseerzeugung auf 100 MW im Jahr bezeichnet das Landvolk als zu niedrig angesetzt. In diesen Wert dürften Kapazitätserweiterungen zum Zuge der Flexibilisierung nicht mit eingerechnet werden. Das Ausschreibungsmodell zur Ermittlung der finanziellen Förderung ab 2017 lehnt der Verband ab. (LPD 24/2014)