Fachverband Biogas kritisiert geplante Verordnungsermächtigung zur Vergütungskürzung
Investitionssicherheit würde untergraben werden
Am morgigen Mittwoch will das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf verabschieden, der das seit 01.01.2012 in Kraft getretene Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vor allem im Photovoltaikbereich erneut verändern soll. Die Änderungen beschränken sich im Entwurf des Bundesumweltministerium (BMU) und Bundeswirtschaftsministeriums (BMWi) entgegen der bisherigen Verlautbarungen jedoch nicht auf die Photovoltaik. In einer neuen Verordnungsermächtigung (§ 64 g) ist vorgesehen, dass BMU und BMWi ohne Beteiligung von Bundestag und Bundesrat die nach EEG vergütungsfähigen Strommengen aus Erneuerbare Energien-Anlagen auf 90 oder gar 85 Prozent reduzieren können. „Dies käme einer massiven Vergütungskürzung, die die beiden Bundesministerien unter sich ausmachen könnten, gleich. Die Bundestagsabgeordneten und Bundesländer würden ihres Mitspracherechtes beraubt werden“, kritisiert Josef Pellmeyer, Präsident des Fachverbandes Biogas.
Mit einem solchen Freifahrtschein für die Veränderung von Vergütungsregelungen wären die Investitionssicherheit und der Vertrauensschutz des EEG in höchstem Maße gefährdet. „Diesem Entwurf darf der Bundestag im eigenen Interesse in unveränderter Form nicht zustimmen“, mahnt Pellmeyer. Gerade Biogasanlagen hätten mit der Planungs-, Genehmigungs- und Bauphase Vorlaufzeiten von über eineinhalb Jahren. „Für den mit knapp 400.000 Beschäftigten in Deutschland bedeutenden Wirtschaftszweig der Erneuerbaren Energien muss es nun endlich für ein paar Jahre Planungssicherheit ohne Diskussionen geben“, fordert der Präsident. Die ohnehin mit der Novelle 2011 verschlechterten Investitionsanreize im Bereich Biogas dürfen unter keinen Umständen weiter beeinträchtigt werden. Ansonsten sind die eigenen Ziele der Bundesregierung zur Energiewende in Gefahr.
Gerade dem Biogas kommt mit seiner heute bereits realisierbaren einfachen Speicherbarkeit im Erdgasnetz und in dezentralen Biogasspeichern eine Schlüsselrolle zum Ausgleich der fluktuierenden Stromerzeugung aus Photovoltaik- und Windkraftanlagen im Energiesystem zu. Ohne Biogas als verlässliche Ausgleichsenergie kann die Energiewende nicht gelingen.