Für einzelne Härtefälle kann die Frist bis 2028 verlängert werden
(BFL). Das BMEL teilt in einer aktuellen Pressemeldung die Einigung von Bund und Ländern im Rahmen eines Staatssekretärsausschusses zum Auslaufen der Kleingruppenhaltung in ausgestalteten Käfigen mit. Der Bundesrat hat heute die zwischen Bund und Ländern abgestimmte Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung durch einen entsprechenden Bundesratsbeschluss beschlossen.
Dazu erklärt Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt:
„Wir sind in Deutschland Vorreiter bei der tiergerechten Haltung von Legehennen. Bereits
2010 hatten wir - zwei Jahre früher als nach EU-Recht vorgeschrieben - die Haltung
in konventionellen Batterie-Käfigen verboten. und die über das EU-Recht hinausgehende
Kleingruppenhaltung von Legehennen eingeführt. Jetzt machen wir den letzten
Schritt zum Ausstieg aus der Käfighaltung: Ab 2025 wird es auch keine Kleingruppenhaltung
von Legehennen mehr geben. Nur für einzelne Härtefälle kann die Frist bis
2028 verlängert werden. Ich freue mich, dass die Einigung mit den Länderkollegen
heute vom Bundesrat bestätigt wurde. Damit sorgen wir nicht nur für mehr Tierwohl,
sondern auch für Rechtssicherheit in der Legehennenhaltung.“