(BFL). Der Bundesrat fordert er ein gesetzliches Verbot der ganzjährigen Anbindehaltung und hat dazu am 22. April 2016 einen entsprechenden Beschluß gefasst. Zurück geht dieser auf die Empfehlung des Agrarausschusses des Bundesrates, der bereits Anfang des Monates einen entsprechenden Antrag der hessischen Landesregierung befürwortet hat. In dem Beschluß wird eine Übergangsfrist von 12 Jahren vorgesehen.
Begründet wird die Entscheidung mit folgenden Punkten der Anbindehaltung gegenüber anderen Haltungsformen:
• Die Fortbewegung, das Abliegen und das Aufstehen wird deutlich erschwert.
• Das Erkundungs- und Sozialverhalten wird eingeschränkt bzw. gänzlich verhindert.
• Die Tiergesundheit ist häufig schlechter und Krankheiten werden begünstigt.
In dem Entschließungsantrag stellt der Bundesrat fest, "dass die ganzjährige Anbindehaltung von Rindern kein tiergerechtes Haltungssystem im Sinne des § 2 Tierschutzgesetz darstellt."