(BFL). Mit der Mehrheit der Stimmen von CDU/CSU und FDP lehnte der Ernährungsausschuss des Deutschen Bundestages in der vergangenen Woche einen Antrag der SPD ab, einen obligatorisches Prüf- und Zulassungsverfahren für Haltungseinrichtungen von Nutztieren einzuführen. Darin sollte die Bundesregierung aufgefordert werden, eine Verordnung zur Einführung eines obligatorischen Prüf- und Zulassungsverfahren vorzulegen, die spätestens zum 1. Januar 2012 in Kraft tritt.
Stalleinrichtungshersteller in Deutschland können damit erst einmal aufatmen. Für sie hätte ein obligatorisches Prüf- und Zulassungsverfahren existenzbedrohende Auswirkungen zur Folge und zu drastischen Wettbewerbsverzerrungen innerhalb der EU geführt. Unabhängig davon dürfen bereits heute keine Stalleinrichtungen gebaut werden, die den gesetzlichen Vorgaben der Tierschutznutztierhaltungs-Verordnung widersprechen.
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Ernährungsausschuss gegen Stall-TÜV
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