(BFL). Diese Fragen werden sich durch verunreinigtes Futtermittel belieferte und durch Sperrung direkt betroffene Betriebsleiter stellen. Aber auch die durch vorsorgliche behördliche Speerung geschädigten Landwirte haben einen Rechtsanspruch auf Schadeenersatz.
Der Westfälisch-Lippische Landwirtschaftsverband hat diese beiden 2 Fälle skizziert und Informationen zur Rechtslage hier zusammengefasst.
Vorab steht aber auch fest, dass der Großteil der Schäden in Folge der Kaufzurückhaltung durch einknickende Preise verursacht wurden und immer noch werden. Für diese Marktschäden können jedoch keine Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden.