(ZDS). Die NRW-Landesregierung hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, wonach anerkannten Tierschutzvereinen ein Verbandsklagerecht eingeräumt werden soll. Zugleich soll diesen Vereinen die Mitwirkung an tierschutzrelevanten Rechtsetzungs- und Verwaltungsverfahren ermöglicht werden. Betroffen sind davon auch die kreisangehörigen Städte und Gemeinden in ihrer Funktion als untere Bauaufsichtsbehörde.
Der Städte und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen hat in einer Pressemeldung dazu jetzt Stellung genommen. Die Gesetzgebungskompetenz des Landes wird in Frage gestellt. Außerdem wird bemängelt, dass eine Kostenfolgenabschätzung nach den Vorschriften des KonnexAG fehle. Die Mitwirkungs- und Informationsrechte nach § 2 des Entwurfes würden zu erheblichem organisatorischem Mehraufwand bei den Genehmigungsbehörden führen. Kosten, die der Steuerzahler zu tragen habe.
Im Übrigen wären die Städte wegen ihrer Funktion als untere Bauaufsichtsbehörde auch Beklagter und würden daher im Falle einer gerichtlichen Einschätzung, die von der veterinärrechtlichen Stellungnahme abweiche, die Kosten des Verfahrens zu tragen haben (§ 154 Abs. 1 VwGO). Derweil beklagen betroffene Wirtschaftsverbände das Verfahren an sich. Die Verbändeanhörung sei eine Farce. Hier solle ein Gesetz vor der Sommerpause ohne wirkliche Mitwirkung der Betroffenen durchgepeitscht werden. Bereits in wenigen Tagen soll ein Gesetz durchgewunken
werden, wobei der entgültige Entwurf erst am 13. Juli vorgelegt worden ist. Vielen Landtagsabgeordneten bleibt also gar keine Zeit für Studium und Folgenabschätzung.
Zur Meldung des Städte und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen können Sie hier lesen.