Deckelung für gewerbliche Bauten im Aussenbereich wird angestrebt
Regionale Viehdichte soll als Maßstab dienen
(BFL). Jüngsten Pressemeldungen zufolge trafen sich Anfang der Woche, unter Beteiligung von Abgeordneten der Koalitionsfraktionen, Staatssekretäre der beiden Bundesministerien für Bauen und Landwirtschaft um mögliche Einschränkungen des privilegierten Bauens im Außenbereich abzustimmen. In früheren Gesprächen erzielten die Vertreter der beiden Ministerien keine einvernehmliche Einigung um die geplante Novellierung des Baugesetzbuchs auf den Weg zu bringen.
Nach Aussage des Parlamentarischen Staatssekretär des Bundeslandwirtschaftsministeriums, Peter Bleser wurde aber Einvernehmen darüber erzielt, dass es eine Deckelung für gewerbliche Bauten im Außenbereich beim privilegierten Bauen geben soll. Über die genaue Ausgestaltung wird laut Bleser noch verhandelt. Ziel der Novellierung ist ein einfaches und für alle Beteiligte transparentes Modell. Im Gegensatz zum Vorhaben des Bauministeriums, im Gesetzentwurf große gewerbliche Tierhaltungen von der Privilegierung auszuschließen und dafür als Grenze die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP) zu setzten, favorisiert das BMELV die Regelung sich zukünftig an der regionalen Viehdichte zu orientieren und hierüber gewerbliche Bauvorhaben zu Deckeln.
Der Deutsche Bauernverband (DBV) hat in diesem Zusammenhang erneut vor einer Änderung des Baurechts gewarnt. Der Präsident Gerd Sonnleitner hält für viehstarke Regionen Änderungen im Umweltrecht und die konsequente Ausschöpfung geltender Rechtsvorschriften für ausreichend.