Der QS-Fachbeirat Rind- und Kalb- sowie Schweinefleisch hat 2008 basierend auf der so genannten "Düsseldorfer Erklärung" beschlossen, zukünftig im QS-System den Einsatz von Mitteln zur Schmerzbehandlung bei der Ferkelkastration verpflichtend vorzuschreiben. Ab Anfang 2011 wurde diese Vorgabe zum K.O.-Kriterium. Wer seine Ferkel nicht betäubt, wird für das System gesperrt.
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QS-Beschluss zur Kastration von Ferkeln
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