Welche ist die richtige?
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(aid). Die mit großem Abstand häufigste Rechtsform landwirtschaftlicher Betriebe in Deutschland ist das Einzelunternehmen. Für die meisten Betriebe ist diese Form auch sinnvoll. Ändert sich jedoch die Ausrichtung oder werden neue Schwerpunkte gesetzt, kann es durchaus sinnvoll sein, die Rechtsform der betrieblichen Entwicklung anzupassen. Das ist beispielsweise der Fall, wenn Kooperationen mit anderen Betrieben geplant sind, große Investitionen für Maschinen und technische Anlagen anstehen oder wenn Bereiche außerhalb der landwirtschaftlichen Erzeugung ausgebaut werden sollen, etwa Angebote zu Urlaub auf dem Bauernhof, in der Direktvermarktung oder hauswirtschaftlichen Dienstleistungen.
Je nach Ausrichtung kann eine bestimmte Rechtsform Vor- oder Nachteile für einen Betrieb haben. Denn sie entscheidet mit darüber, wie ein Betrieb besteuert wird, zu welchen Konditionen Kredite gewährt werden oder wer im Falle einer Insolvenz mit welchem Vermögen haftet. Damit gehört die Wahl der Rechtsform zu den langfristig wirksamen Entscheidungen eines landwirtschaftlichen Unternehmers.
Für Partnerschaft auf Augenhöhe – Die GbR
Für Betriebsleiter, die eine Kooperation mit anderen Betrieben anstreben, hat sich die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) bewährt. Diese Form ist sinnvoll, wenn Betriebsleiter beispielsweise Flächen oder Maschinen gemeinsam nutzen wollen, um Kosten zu senken. Juristisch ist die GbR eine Gemeinschaft, in der die Gesellschafter einen gemeinsamen Zweck erreichen wollen, der darüber hinausgehen kann. So werden gemeinsame Maschinen nicht nur nach dem Kostendeckungsprinzip mit den Anteilseignern abgerechnet, sondern gegen Bezahlung auch bei anderen Landwirten oder öffentlichen Auftraggebern eingesetzt. Über das Gesellschaftsvermögen kann hier nur gemeinsam verfügt werden. Die GbR muss dann ein eigenes Konto unterhalten und Aufzeichnungen über Abrechnungen und erbrachte Leistungen für Gesellschafter und für Dritte vorlegen. Das Abrechnungsprinzip ist identisch mit dem von Lohnunternehmern. Wichtig: Die Form der GbR ist besonders geeignet für ähnliche Partner, also für Betriebe, die eine ähnliche Struktur oder miteinander gut zu vereinbarende Ziele haben.
Gut für ungleiche Partner – Die Kommanditgesellschaft (KG)
Eine Möglichkeit der Zusammenarbeit für Betriebe mit unterschiedlichen Strukturen ist die Kommanditgesellschaft (KG). Sie ermöglicht dem Komplementär die Führung der Gesellschaft, während die übrigen Gesellschafter zwar an Gewinnen und Verlusten beteiligt sind, aber meist nur ein beschränktes Mitspracherecht haben (wollen). Im Fall einer Insolvenz sind sie dafür nur im geringen Umfang an der Haftung beteiligt. Der Komplementär haftet dagegen mit seinem gesamten Vermögen für entstandene Verbindlichkeiten.
Für Unentschlossene – Die stille Gesellschaft
Für Betriebe, die ganz bewusst eng zusammenarbeiten wollen, ist eine GbR oder KG eine gute Lösung. Sind sich Betriebsleiter nicht ganz sicher, ob eine Zusammenarbeit wirklich funktioniert, gibt es eine Alternative: die stille Gesellschaft. Da es kein gemeinsames Haftungsrisiko gibt, ist sie sinnvoll, wenn eine zu enge Kooperation für einen der Partner mit hohen Risiken verbunden ist, etwa wenn ein Betrieb finanziell gefährdet ist. Der Name beruht auf der Tatsache, dass die Verbindung nach außen nicht sichtbar wird. Ein stiller Gesellschafter übt seine Mitspracherechte nur nach innen aus. Nach außen wird diese Art der Verbindung nicht sichtbar, weder über einen Eintrag ins Handelsregister, noch über einen gemeinsamen Briefkopf. Nur das Finanzamt muss unterrichtet werden. Als stiller Gesellschafter beteiligt man sich üblicherweise mit einer Kapitaleinlage, bar oder in Sachwerten, und wird im Verhältnis zum Wert am Gewinn beteiligt.
Weitere Rechtsformen für die Landwirtschaft
Die drei hier beschriebenen Rechtsformen sind nur ein kleine Ausschnitt dessen, was möglich und in landwirtschaftlichen Betrieben sinnvoll ist. Viele Landwirte sind beispielsweise Mitglied in einer Genossenschaft oder in einer Erzeugergemeinschaft, die als wirtschaftlicher Verein organisiert ist, Anteilseigner in einer Aktiengesellschaft oder Mitglied einer Stiftung.
Die Vielfalt der Rechtsformen bietet für alle Landwirte und landwirtschaftlichen Familien gute Lösungen für ihre privaten und betrieblichen Situationen. Welche Rechtsform am besten zu Hofübergabe oder Wachstum, Kooperation oder Betriebsaufgabe passt, kann in Gesprächen mit Beraterinnen und Beratern der privaten und staatlichen Beratungsdienste herausgearbeitet und zu einem guten Ergebnis gebracht werden. Steuerberatung und Notare spielen in diesem grundlegenden Schritt der Betriebsentwicklung jedoch eine ebenso wichtige Rolle und müssen daher zur rechten Zeit in den Entscheidungsprozess integriert werden.
Das aid-Heft wird im aid-Shop und im BFL-Shop zum Preis von 4 Euro (zzgl. Versand) angeboten.