Baulehrschau-Sondertag auf Haus Düsse
(BFL). Brände sind eine Gefahr für Mensch und Tier und können durch die Zerstörung großer Sachwerte Existenzen bedrohen. In den letzten Jahren haben sich die Produktionsverfahren in der Landwirtschaft extrem gewandelt. Die Stallanlagen sind in Dimensionen gewachsen, die durchdachte Brandschutzkonzepte erfordern und nicht immer mit den standardisierten Bauvorschriften zu greifen sind. Brandschutzvorschriften fußen aber in der Regel auf Vorschriften zur Rettung von Menschen, und unterstellen, innerhalb eines bestimmten Zeitfensters, ein mögliches Selbstretten von Personen im Brandfall. Erst nach Eintreffen der Feuerwehr kann eine Fremdrettung vorgenommen werden. Die dafür benötigte Zeit ist ausgelegt für die Anfahrt in Wohngebieten. Eine besondere Verantwortung für den vorbeugenden Brandschutz erwächst daher aus den Anforderungen zur Tierrettung. Tiere in Stallanlagen können sich nicht selbst retten, sondern müssen gerettet werden.
Brandschutz ist Ländersache, und somit sind in den Bauordnungen der Länder durchaus unterschiedliche Anforderungen hinsichtlich des baulichen Brandschutzes zu finden. In jüngster Zeit führte die unterschiedliche Auslegung von Brandschutzvorschriften im Rahmen von Genehmigungsverfahren in einigen Regionen zur Versagung der Genehmigungen, mindestens jedoch zu deutlichen Kostensteigerungen der Bauvorhaben. Der vorbeugende Brandschutz gehört aber zum verantwortungsvollen Handeln eines jeden Betriebsleiters, Bauherrn und durchführenden Unternehmers. Die Kenntnis um die Gefahrenquellen in landwirtschaftlichen Gebäuden, besonders aber in Tierhaltungsanlagen, steht daher auf der Tagesordnung eines Baulehrschau-Sondertages am 3. November 2011 ab 10 Uhr auf Haus Düsse in Bad Sassendorf Ostinghausen. Für alle am Bau beteiligten Personen ist es besonders wichtig sinnvolle Brandschutzmaßnahmen zu kennen und Vorsorge zu treffen.
Auf dem Baulehrschausondertag wird dieses brandheiße Thema von Fachleuten vorgestellt. Für die Definition von Brandschutzanforderungen und bei der Erstellung von Brandschutzkonzepten ist deshalb ein guter Kenntnisstand über die Regelwerke für den baulichen Brandschutz auch für den Bauherrn unumgänglich. Herr Brandrat Michael Bartels vom Institut der Feuerwehr aus Münster wird dieses Thema anschaulich darstellen und brandschutztechnische Anforderungen an Baustoffe, Zugänge und Zufahrten vorstellen.
Als Grundlage für die Beurteilung des vorbeugenden Brandschutzes von großen Stallanlagen im Genehmigungsverfahren hat die Arbeitsgemeinschaft der Brandschutzdienststellen im Regierungsbezirk Münster ein Arbeitspapier erstellt. Herr Dirk Kleiböhmer von der Bezirksregierung Münster wird dieses Anforderungsprofil für die Genehmigung von Ställen erläutern und aufzeigen, dass die einschlägigen Bauvorschriften durchaus Lösungsmöglichkeiten bieten.
Die Kenntnis von Regelwerken in praktische Genehmigungsplanungen umzusetzen ist die Aufgabe von Beratern, Architekten und Brandschutzgutachtern. Herr Dipl. Ing. Rainer Thieken vom Architektur- und Ingenieurbüro Thieken GmbH aus Dorsten plant und baut landwirtschaftliche Anlagen Er wird seine Erfahrungen bei der Umsetzung von Brandschutzvorschriften in Planungen und in Genehmigungsverfahren darlegen.
Ein wesentlicher Punkt zur Vermeidung von Bränden und zur Verminderung von Brandschäden ist ein frühzeitiges Erkennen von Bränden. Technische Lösungen können helfen, einen Brand schon in der Entstehungsphase zu erkennen. Rechtzeitiges Eingreifen verhindert dann den Brand, zumindest größere Brandschäden. Herr Tamer Karayel, Geschäftsführer der Firma Elotec Deutschland aus Kaiserslautern stellt sein System zur Brandraucherkennung vor.
Die Landwirtschaftskammer NRW bittet die Teilnehmer um Anmeldung zur Veranstaltung, vorzugsweise online oder per Fax 0251-2376396. Anmeldeschluss ist Mittwoch 2. November. Es wird eine Teilnahmegebühr inklusive Pausengetränk und Mittagessen i.H.v. 15 € bei Voranmeldung, 20 € an der Tageskasse erhoben.
Nach den Vorträgen haben die Besucher in der Baulehrschau die Möglichkeit, sich bei den anwesenden Beratern der LWK NRW, Firmen und Institutionen beraten zu lassen. Ein Stallrundgang durch den Schweinebereich von Haus Düsse wird bei Bedarf angeboten. Die Teilnehmerzahl für Stallführungen am Nachmittag ist begrenzt auf 75 Personen. Es werden dafür bei der Bezahlung der Teilnehmergebühr Teilnehmerkarten ausgegeben. Es entscheidet die Reihenfolge der Bezahlung.