Anträge aus Baden-Württemberg auf der Amtschefkonferenz der Agrarressorts in Berlin erfolgreich
(BFL). Auf der jüngsten Amtschefkonferenz (ACK) am 18./19. Januar 2017 hat Baden-Württemberg zwei Anträge erfolgreich eingebracht. Dies gab das baden-württembergische Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz in seiner Pressemeldung vom 31. Januar 2017 bekannt.
Zum einen folgten die Länder dem Antrag Baden-Württembergs, wonach der Bund nun gefordert ist, die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (TierSchNutztV) hinsichtlich der Haltung von Sauen im Deckzentrum in Kastenständen anzupassen und damit eine bundesweit einheitliche und tragfähige Lösung zu schaffen. Bei Neu- und Umbauten soll eine Haltung von Sauen und Jungsauen um den Zeitpunkt der Rausche in Anlehnung an das „Dänische Modell“ in Gruppen mit einer mehrtägigen Fixierung in dafür geeigneten Kastenständen zulässig sein. Für bestehende Stallungen soll eine angemessene Übergangsphase festgelegt werden. Der Bund wurde von der ACK aufgefordert, im Rahmen einer länderoffenen Arbeitsgruppe einen konkreten Vorschlag zur Änderung der TierSchNutztV zu erarbeiten und über den Stand der Arbeiten im Frühjahr zu berichten.
Weiter forderte die ACK auf Antrag Baden-Württembergs den Bund auf, den vorgelegten Referentenentwurf zur Novelle der TA Luft intensiv zu überprüfen und eine umfassende Folgenabschätzung, insbesondere für eine bäuerliche nachhaltige Landwirtschaft, vorzunehmen. Die ACK sieht bei Betrachtung der angekündigten Neuerungen Konflikte zwischen den Anforderungen an den Umweltschutz einerseits und den Belangen des Tierwohls und der Ökonomie andererseits.