Aktuelle Nachrichten
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Die aktuellen BFL-News
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(BFL). Sechs von acht ausgezeichneten Betrieben behandelten ihre Silagen mit BONSILAGE-Produkten von BFL-Mitgliedsunternehmen SCHAUMANN. Auch in diesem Jahr veranstaltete die Landwirtschaftskammer (LWK) Niedersachsen den jährlich stattfindenden Silierwettbewerb. Mit mehr als 600 teilnehmenden Betrieben war die Veranstaltung für die LWK Niedersachsen ein voller Erfolg. Gleichsam erfolgreich verlief der Silierwettbewerb für die BONSILAGE-Produkte aus dem SCHAUMANN-Siliermittelprogramm, denn diese wurden bei sechs der acht Gewinnersilagen eingesetzt.
Auszeichnungen in zwei Kategorien
In der ersten Kategorie „1. und 2. Grasschnitt“ wurden fünf Betriebe ausgezeichnet, vier von diesen fünf Betrieben haben Bonsilage-Produkte eingesetzt, darunter der Sieger und der Zweitplatzierte. In der zweiten Kategorie „Folgeaufwüchse“ (3. und 4. Grasschnitt) wurden drei Betriebe ausgezeichnet, hierbei haben die Betriebe auf dem zweiten und dritten Platz BONSILAGE-Produkte von SCHAUMANN eingesetzt.
Mit BONSILAGE immer vorne dabei
Die Ergebnisse des Silierwettbewerbs der LWK Niedersachsen bestätigen: durch den Einsatz von Europa´s Siliermittel Nr. 1 – BONSILAGE – produzieren sie hervorragende Silagequalitäten.
Informieren Sie sich unter www.bonsilage.de, bei Ihrem SCHAUMANN-Fachberater über das SCHAUMANN-Siliermittelprogramm oder direkt unter www.schaumann.de.
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Bewerbungsfrist für Förderpreis Ökologischer Landbau läuft bis 1. Juli
(BFL). Ökologisch wirtschaftende landwirtschaftliche Betriebsleiterinnen und Betriebsleiter können sich ab sofort um den Förderpreis Ökologischer Landbau 2014 bewerben. Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz zeichnet mit dem Preis seit zwölf Jahren Biobetriebe mit besonders kreativen und nachhaltigen Konzepten aus. Die Innovationen können den gesamten Betrieb umfassen oder auch Teilbereiche abdecken, etwa die Produktverarbeitung und -vermarktung, den Natur- und Ressourcenschutz oder das Energiemanagement. Teilnahmeberechtigt sind alle landwirtschaftlichen Biobetriebe, die seit mindestens zwei Jahren nach den Regeln des ökologischen Landbaus arbeiten und zertifiziert sind. Als Preisgeld für die drei Gewinner winken pro Betrieb bis zu 7.500 Euro und insgesamt bis zu 22.500 Euro.
Interessierte Betriebsleiter können sich bis Montag, 1. Juli 2013, bewerben. Weitere Informationen zur Bewerbung sind online unter www.FoerderpreisOekologischerLandbau.de abrufbar. Fragen zum Förderpreis beantwortet die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) auch telefonisch unter der Rufnummer 0228 / 996845-3280 (Montag bis Donnerstag jeweils von 9 bis 12 Uhr und von 13 bis 16 Uhr sowie freitags von 9 bis 14 Uhr).
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(BFL). Die LANDTECHNIK, die gemeinsam vom Kuratorium für Technik und Bauwesen in der Landwirtschaft e. V., der Bauförderung Landwirtschaft (BFL), der Max-Eyth-Gesellschaft im VDI (VDI-MEG) und dem VDMA Fachverband Landtechnik herausgegeben wird, ist in der Zitationsdatenbank Scopus gelistet. In der Datenbank für wissenschaftliche Journale können Autoren, Abstracts und Zitationen recherchiert werden. Die LANDTECHNIK gewinnt damit auch zunehmend für wissenschaftliche Autoren an Bedeutung.
In der LANDTECHNIK werden Ergebnisse der agrartechnischen Forschung aus den Fachgebieten Pflanzenbau, Tierhaltung, Umwelt- und Energietechnik sowie Informationstechnologie, Methodenentwicklung und Versuchstechnik veröffentlicht. Zielgruppe sind Fach- und Führungskräfte aus Wissenschaft, Industrie, Verbänden, Verwaltung, Beratung und Praxis.
Weitere Informationen finden Sie unter www.landtechnik-online.eu.
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(BMELV). Die von der Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH (BVVG) bei der Privatisierung landwirtschaftlicher Flächen einzuhaltenden Regeln werden mit sofortiger Wirkung durch Protokollnotizen an einigen Stellen ergänzt. Damit reagiert der Bund auf Wünsche, die von den ostdeutschen Bundesländern im Rahmen des Bilanzgesprächs am 30.01.2013 vorgebracht wurden. Mit den Ergänzungen soll auch den seit der Verabschiedung der Privatisierungsgrundsätze 2010 veränderten Rahmenbedingungen Rechnung getragen werden. Hierzu zählen u. a. die deutlich gestiegenen Bodenpreise oder die mittlerweile erfolgte Notifizierung des von der BVVG angewandten Vergleichspreissystems durch die EU-Kommission.
Im Einzelnen sehen die Protokollnotizen Folgendes vor:
- Um den Erwerb oder die Pacht von Flächen zu erleichtern, wird die Obergrenze der zur Ausschreibung vorgesehenen Lose von derzeit 50 Hektar auf 25 Hektar gesenkt, mithin also halbiert.
- Junglandwirten wird die Möglichkeit gegeben, sich ebenfalls an beschränkten Ausschreibungen zu beteiligen. Deshalb werden die im Wege beschränkter Ausschreibungen zum Kauf oder zur Pacht angebotenen Flächen von derzeit 5.000 Hektar jährlich für die Jahre 2013 und 2014 auf 7.500 Hektar angehoben.
- Teilnahmeberechtigt sind sowohl Landwirte, die in den vergangenen zehn Jahren ein Einzelunternehmen übernommen bzw. gegründet haben, als auch Personen, die ein solches Unternehmen gründen wollen. Voraussetzung ist jeweils, dass der Antragsteller eine natürliche Person und unter 40 Jahre alt ist und über einen landwirtschaftlichen Berufsabschluss verfügt. Die geplante Einrichtung eines Betriebes ist durch Vorlage eines Betriebskonzepts glaubhaft zu machen, das von den zuständigen Landesstellen geprüft wird.
- Die BVVG wird den Marktwert der Flächen im Rahmen des Direkterwerbs weiterhin auf der Grundlage ihres Vergleichspreissystems ermitteln. Sachverständigengutachten zur Überprüfung des von der BVVG angebotenen Kaufpreises werden von der BVVG nicht mehr in Auftrag gegeben. Es steht den Käufern aber frei, ein Gutachten auf eigene Kosten zu beauftragen. Die BVVG wird wie bisher nachvollziehbare Einwendungen der Direkterwerbsberechtigten berücksichtigen.
Die Bestimmungen zur Anpassung der Obergrenze der Losgröße, zur Einbeziehung der Junglandwirte in beschränkte Ausschreibungen sowie zur Anhebung des Umfangs der beschränkt auszuschreibenden Flächen gelten zunächst bis Ende 2014. Im Lichte der mit diesen Ergänzungen gemachten Erfahrungen soll dann entschieden werden, ob und gegebenenfalls wie diese Regelungen fortgesetzt werden sollen.
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(AMI) - Nach einer Schwäche im März haben sich die Preise für Agrarprodukte wieder befestigt. Der Index der 13 wichtigsten in Deutschland erzeugten Agrarrohstoffe dürfte im April um 0,7 % auf 147,4 Punkte zugelegt haben. Vor allem höhere Preise für Rohmilch, Braugerste und Körnermais haben den Index beflügelt. Insgesamt hält sich der AMIIndex auf vergleichsweise hohem Niveau. Das wichtigste Preisbarometer der deutschen Agrarwirtschaft liegt nun gegenüber dem Vorjahr um 6,5 Punkte oder knapp 5 % im Plus.
Ungewöhnlich stabil haben sich die Milcherzeugerpreise im 1. Quartal dieses Jahres entwickelt. Damit haben die Milchviehhalter an den festen Tendenzen auf den Märkten für Molkereiprodukte partizipiert. Im Zuge der jüngsten Abschlüsse für Trinkmilch und Butter, die zwischen Molkereien und Lebensmitteleinzelhandel auf höherem Niveau geschlossen wurden, dürften sich die Milcherzeugerpreise in den kommenden Monaten befestigen.
Nachdem die Jungbullenpreise bereits Mitte April zunehmend unter Druck geraten sind, gehen die Marktexperten auch im Mai von schwächeren Preisen aus. Auch bei Schlachtschweinen ist aufgrund der stockenden Fleischnachfrage und des relativ hohen Angebotes vorerst nicht mit steigenden Preisen zu rechnen.
Das Angebot an Getreide aus deutscher Produktion ist zwar nicht mehr üppig, dennoch kann die Nachfrage der Verarbeiter bedient werden. Für steigende Preise bleibt voraussichtlich wenig Spielraum. Dafür fehlt zurzeit die Exportnachfrage und die angekündigten Getreideimporte aus der Schwarzmeerregion könnten sogar schwächere Preise bewirken.
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Bundeskabinett verabschiedet Kompensationsverordnung
(BMELV). Die heute vom Bundeskabinett verabschiedete Kompensationsverordnung bewertet Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner als gelungenen Kompromiss: „Die neue bundeseinheitliche Regelung wird sowohl den Anliegen der Land- und Forstwirtschaft als auch des Umwelt- und Naturschutzes gerecht. Wir müssen unsere wichtigsten Ressourcen schützen – dazu zählt gerade auch der Erhalt wertvoller Böden. Eines der Ziele der Kompensationsverordnung ist es, den Verbrauch von land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen weiter zu verringern“, sagte Bundesministerin Aigner am Mittwoch in Berlin.
Die nun verabschiedete Verordnung über die Kompensation von Eingriffen in Natur und Landschaft nimmt auf agrarstrukturelle Belange und besonders geeignete Böden Rücksicht. Zudem regelt die Verordnung die Beteiligung der zuständigen Landwirtschafts- und Forstbehörden und erleichtert die verstärkte Berücksichtigung agrarstruktureller Belange. Böden, die für die Landwirtschaft besonders geeignet sind, sollen künftig nur dann zur Kompensation herangezogen werden, wenn der Ausgleich oder Ersatz bei einem Eingriff nicht auch durch Maßnahmen zur Entsiegelung, Wiedervernetzung von Lebensräumen oder durch Bewirtschaftungs- und Pflegemaßnahmen erbracht werden kann. „Statt immer mehr Flächen stillzulegen, setzen wir auf produktionsintegrierte und bevorratende Kompensationsmaßnahmen wie Ökokonten oder Flächenpools. Wir wollen solche Maßnahmen optimieren und setzen verstärkt auf Entsiegelung und Wiedervernetzung“, sagte Aigner.
Auch beim Netzausbau sieht die Bundeskompensationsverordnung pragmatische Lösungen vor, um die Energiewende zu unterstützen und die Interessen der Verbraucher auch mit Blick auf Kosten und Verfahren des Netzausbaus zu stärken. Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes, die beispielsweise durch den Bau von Windrädern verursacht werden können, sollen in der Regel durch Ersatzzahlungen kompensiert werden. Durch das vereinbarte Biotopwertverfahren zur Beurteilung der Eingriffsauswirkungen und Berechnung des erforderlichen Ausgleichs auf Basis eines Wertpunktesystems wird die Flächeninanspruchnahme für Kompensationsmaßnahmen künftig im Bundesdurchschnitt deutlich unter den Werten bestehender Länderregelungen liegen. „Mit der Kompensationsverordnung wird es uns gelingen, den Naturschutz voranzutreiben und die Inanspruchnahme für die Landwirtschaft besonders bedeutsamer Flächen auf das notwendige Maß zu beschränken“, sagte Aigner.
Die Bundeskompensationsverordnung wurde unter der Federführung des Bundesumweltministeriums erarbeitet und enthält bundeseinheitliche Regelungen zur Kompensation von Eingriffen in Natur und Landschaft. Mit der nun vorgelegten Verordnung sollen die Voraussetzung geschaffen werden, den Vollzug der Eingriffsregelung gemäß des 2009 novellierten Bundesnaturschutzgesetzes in Deutschland wirksam und für alle Bundesländer einheitlich zu gestalten. Dabei wurden die Beschlüsse der Agrarministerkonferenzen zur Bundeskompensationsverordnung aufgegriffen und umgesetzt. Die neue Bundeskompensationsverordnung soll den bislang schwer überschaubaren Bestand an gesetzlichen und untergesetzlichen Normen, Verwaltungsvorschriften, Erlassen und Leitfäden auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene ersetzen. Der Bundesrat wird sich voraussichtlich im Sommer mit der neuen Bundesverordnung befassen.
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DBV fordert EU-weite Regelungen zum Tierschutz
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(BFL). Die Agrar GmbH Gersdorf-Oberlichtenau hat sich Anfang der Woche für den Kauf eines weiteren DeLaval AMR™ in Deutschland entschlossen und plant an ihrem Standort Gersdorf in Sachsen ab Ende 2013 im automatischen Karussell zu melken.
Am nunmehr 40 Jahre alten Standort Gersdorf werden nach der Modernisierung des Laufstalles und des Melkzentrumes im Jahr 1998, 550 Kühe gehalten. Für den Geschäftsführer Dr. W. Furchert stand im letzten Jahr die Entscheidung an in eine zukunftsfähige und vollautomatisierte Melktechnik zu investieren oder die Milchproduktion in den nächsten Jahren komplett aufzugeben. „Wir können unseren Mitarbeitern zukünftig nicht mehr zumuten 3x täglich die schwere körperliche Arbeit des Melkens auszuführen. Die Entscheidung zum Automatischen Melkkarussell AMR™ von DeLaval lag sehr nahe, da DeLaval das einzige Unternehmen ist, das vollautomatisches Melken im Karussell liefern kann. Wir melken bereits seit 15 Jahren mit einem HBR von DeLaval, das bis heute ca. 60 Mio. kg Milch ermolken hat. Für unsere Herde mit ca. 9.000 kg Milchleistung brauchen wir am Standort Gersdorf auch zukünftig hochmotivierte Mitarbeiter, denen wir mit dem AMR™ von DeLaval einen gut ausgestatteten Arbeitsplatz bieten wollen.“
Martin Wiedemann, der zuständige Solution Manager für die Region Central Europa, freut sich bereits darauf, dass das AMR™ Ende diesen Jahres in einen „alten“ Typenstall integriert werden kann. Der Aufbau des Stalles ermöglicht einen sehr guten Kuhverkehr und der Neubau des Melkzentrums kann während der laufenden Produktion vorgenommen werden.
DeLaval hat als Pionier im Automatischen Karussellmelken weltweit bereits mehrere AMR™- Anlagen in Betrieb, in denen bislang mehr als 1,4 Mio. Melkungen absolviert wurden. Derzeit werden in diesen Anlagen ca. 3.000 Melkungen pro Tag automatisch ausgeführt. Die erste Anlage in Deutschland wird zurzeit in Schlossvippach installiert und steht kurz vor ihrer Fertigstellung.
Mehr Informationen über die Lausitzer Hügelland Agrar AG und das Automatische Melkkarussell AMR™ erhalten Sie unter: www.huegelland-ag.de/agrar-gmbh und www.delaval.de.
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- Siliermittel für einen relativ weiten TM-Bereich von ca. 30 – 45 %
- Sorgt für hervorragende Schmackhaftigkeit sowie verbesserte aerobe Stabilität
(BFL). SCHAUMANN startet mit einer Innovation in die neue Siliersaison: BONSILAGE ALFA – die neue Milchsäurebakterienkombination, die speziell für die Erzeugung von Luzerne- und Kleegras-Silagen entwickelt wurde.
Mit BONSILAGE ALFA bringt SCHAUMANN ein Siliermittel für einen relativ weiten TM-Bereich von ca. 30 – 45 % auf den Markt. BONSILAGE ALFA kombiniert mit L. paracasei, L. plantarum und Lc. lactis drei homofermentative Milchsäurebakterien (MSB) mit dem heterofermentativen MSB L. buchneri.
Sowohl L. paracasei als auch der neu zugelassene L. plantarum besitzen die seltene Eigenschaft, Fruktane zu spalten. Dadurch steht deutlich mehr Zucker zur Vergärung zur Verfügung. Nur so ist eine äußerst effektive pH-Wert-Absenkung, auch bei schwer silierbarem Siliergut wie Luzerne und Klee, garantiert.
Lc. lactis ist darüber hinaus durch seine direkte Hemmwirkung gegenüber Gärschädlingen wie Clostridien oder Enterobakterien bekannt.
L. buchneri sorgt im Verlauf der Silierung für eine kontrollierte Freisetzung von Essigsäure und Propandiol, dadurch sind die Silagen besser vor Nacherwärmung geschützt als eine unbehandelte Silage.
BONSILAGE ALFA wurde umfangreich auf diversen Praxisbetrieben in Deutschland, Tschechien und Spanien getestet. Die Milchviehhalter berichten übereinstimmend, dass sich die Silagen durch eine hervorragende Schmackhaftigkeit sowie verbesserte aerobe Stabilität bis in den Trog hinein auszeichnen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf www.bonsilage.de oder unter www.schaumann.de.
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Sauber – sicher – wirtschaftlich
Wegen der relativ hohen Getreidepreise der vergangenen Jahre ist es für Landwirte immer attraktiver geworden, die Ernte nicht mehr sofort vom Feld weg zu verkaufen. Wer Vermarktungstermine erfolgreich steuert und daher einlagert, kann einen deutlich höheren Gewinn zu einem späteren Zeitpunkt erreichen. Getreide ist aber sein sehr sensibles Lebensmittel. Entsprechend hoch sind die Qualitäts- und Mengenverluste bei unsachgemäßer Lagerung. Lagerhygiene und -stabilisierung sind wesentliche Faktoren, um Getreide sicher zu speichern.
Der neue Praxisratgeber „Getreidelagerung“ aus dem DLG-Verlag zeigt, für wen die Getreidelagerung interessant ist und welche Voraussetzungen geschaffen werden müssen. Wie behandelt man Getreide vor und während der Lagerung richtig? Anschaulich und mit zahlreichen Abbildungen vermittelt der Ratgeber das nötige Know-how und informiert auch über rechtliche Grundlagen.
Der Leser erfährt:
• warum bzw. wann Getreide überhaupt gelagert werden sollte
• welche rechtlichen Rahmenbedingungen zu beachten sind (Produkthaftungsgesetz und BGB, Rückstellproben, Lebens- und Futtermittelhygienerecht, Zertifizierungssysteme, Pflanzenschutzgesetz)
• welche Verfahren für die Getreidelagerung zur Auswahl stehen (Hochsilo, Flachlager/Halle)
• was es mit den Verfahrenskosten der Getreidelagerung auf sich hat
• welche samen- und bodenbürtigen Getreidekrankheiten es gibt und wie man sie bekämpft
• wie man Lagerstätte und Geräte richtig reinigt
• wie ein sicherer Getreidetransport durchgeführt werden kann
• welche Konservierungsverfahren nach der Ernte in Betracht kommen (Kühlen, Trocknen und Belüften, Konservieren mit Säuren)
• wie Feuchte und Temperatur des Getreides zu messen sind
• wie und welche Schäden durch Feld- und Lagerpilze sowie Kleinlebewesen entstehen und was man dagegen tun kann.
Der Band erscheint in der Ratgeber-Reihe des DLG-Verlags „AgrarPraxis kompakt“: Praktisches Wissen – kurz, übersichtlich und einfach verständlich erklärt. Klein, praktisch, vielseitig, preisgünstig – die kleinen Helfer von Spezialisten für Praktiker.
Autor: Heinz Gengenbach u.a.:
Getreidelagerung
Sauber – sicher – wirtschaftlich
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1. Aufl. 2013, 128 Seiten, kartoniert, zahlr. farb. Abb.
ISBN 978-3-7690-2024-3
€ 7,50 (D) / € 7,70 (A) / sFr 12,00
Bestellungen beim:
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Eschborner Landstraße 122
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